Schonvermögen Rechner 2026 – Was darf ich beim Bürgergeld behalten?
Mit dem kostenlosen Schonvermögen Rechner 2026 berechnen Sie sofort, wie viel Vermögen beim Bürgergeld geschützt ist – für Einzelpersonen, Paare und Familien.
Schonvermögen Rechner 2026 – Bürgergeld
Ihre Angaben eingeben:
⚙️ Bezugsphase
Bezugsphase Bürgergeld:
💰 Ihr Vermögen
Barvermögen / Sparkonten / Depot:
€
Selbstgenutzte Immobilie:
KfZ-Zeitwert (1 Fahrzeug):
€
Riester / Betriebliche AV / Rürup:
€
Sonstiges (Schmuck, Luxus etc.):
€
⚙️ Bezugsphase
Bezugsphase Bürgergeld:
💰 Vermögen des Paares (gesamt)
Barvermögen / Sparkonten / Depot:
€
Selbstgenutzte Immobilie:
KfZ-Zeitwert (beide Fahrzeuge):
€
Altersvorsorge gesamt (Riester/bAV/Rürup):
€
Sonstiges Vermögen:
€
👨👩👧 Haushalt
Personen gesamt (inkl. Kinder):
Personen
Bezugsphase Bürgergeld:
💰 Familienvermögen (gesamt)
Barvermögen / Sparkonten / Depot:
€
Selbstgenutzte Immobilie:
KfZ-Zeitwert (alle Fahrzeuge):
€
Altersvorsorge gesamt:
€
Sonstiges Vermögen:
€
📊 Ergebnis – Schonvermögen 2026
Schonvermögen 2026 – Was darf ich beim Bürgergeld behalten?
Wer Bürgergeld beantragt, muss grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen, bevor der Staat leistet. Allerdings gibt es gesetzlich geschützte Schonvermögens-Grenzen. Seit der Bürgergeld-Reform 2023 sind diese Grenzen deutlich großzügiger als beim früheren Hartz IV.
>Wichtig: Das Arbeitslosengeld I kennt keinerlei Vermögensprüfung – erst das Bürgergeld (SGB II) prüft Ihr Vermögen. Prüfen Sie daher zuerst mit unserem ALG-I-Rechner, ob ALG I möglich ist.
💡 Tipp: In der Karenzzeit (erste 12 Monate) gilt ein erhöhter Schonbetrag von 40.000 € je Person. Erst ab Monat 13 greift die reguläre Grenze von 15.000 €. Unser Rechner berücksichtigt beide Phasen.
Schonvermögen Bürgergeld 2026 – Alle Freibeträge
Vermögensart
Schutz / Freibetrag
Besonderheiten
Barvermögen / Sparkonten / Depot
15.000 € je Person
Karenzzeit: 40.000 € je Person
Selbstgenutzte Immobilie
Vollständig geschützt
Angemessene Größe ca. 60–130 m²
KfZ (Kraftfahrzeug)
1 Fahrzeug je Person
Zeitwert ca. bis 15.000 €
Riester-Rente
Vollständig geschützt
Staatlich gefördert
Betriebliche Altersvorsorge
Vollständig geschützt
Direktversicherung, Pensionskasse
Rürup-Rente
Vollständig geschützt
Basisrentenvertrag
Hausrat / notw. Gegenstände
Vollständig geschützt
Angemessener Haushalt
Private Lebensversicherung
Bis Freibetrag geschützt
Rückkaufswert anrechenbar
Schmuck / Luxusgegenstände
Angemessener Wert
Über ca. 750–1.500 € ggf. verwertbar
Karenzzeit – Besonderer Schutz in den ersten 12 Monaten
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit:
Barvermögen bis 40.000 € je Person geschützt (statt 15.000 € ab Monat 13)
Die Wohnungsgröße wird nicht geprüft – größere Wohnung vorübergehend geschützt
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe vollständig übernommen
✅ Bürgergeld-Reform 2023: Beim früheren Hartz IV galt nur 150 € pro Lebensjahr als Schonvermögen. Heute sind es pauschal 15.000 € pro Person – eine enorme Verbesserung für alle Antragsteller.
Schonvermögen vs. Hartz IV – Vergleich
Merkmal
Hartz IV (bis 2022)
Bürgergeld (ab 2023)
Barvermögen je Person
150 € × Lebensjahre
15.000 € pauschal
Karenzzeit-Freibetrag
Keiner
40.000 € je Person
Wohnungsprüfung
Sofort ab Tag 1
Erst ab Monat 13
KfZ-Schutz
1 KfZ bis ca. 7.500 €
1 KfZ je Person, ~15.000 €
Altersvorsorge (Riester)
Teilweise geschützt
Vollständig geschützt
Welches Vermögen muss verwertet werden?
Übersteigt das Vermögen den Schonbetrag, muss es eingesetzt werden, bevor das Bürgergeld gezahlt wird:
Barvermögen über dem Freibetrag
Aktien, Fonds, Wertpapiere (sofern liquidierbar)
Kapitallebensversicherungen (Rückkaufswert über Freibetrag)
Vermietete Immobilien (voll anrechenbar)
Zweitwohnsitz / Ferienwohnung
Luxusgegenstände über angemessenem Wert
⚠️ Warnung: Das Jobcenter prüft das Vermögen zum Tag der Antragstellung. Vermögensübertragungen kurz vor Antragstellung werden bis zu 10 Jahre rückwirkend geprüft und können als Leistungsmissbrauch gewertet werden.
FAQ – Häufige Fragen
Gilt das Schonvermögen auch für Kinder?
Ja – jedes Haushaltsmitglied hat 15.000 € Freibetrag. Eine 4-köpfige Familie hat 60.000 € Schonvermögen (Karenzzeit: 160.000 €). Der Bürgergeld-Rechner zeigt den monatlichen Anspruch.
Wird das Vermögen meines Partners angerechnet?
Ja – bei Bedarfsgemeinschaften wird das Vermögen zusammengerechnet. Jede Person hat jedoch ihren eigenen Freibetrag. Ein Paar hat 30.000 € Schonvermögen (Karenzzeit: 80.000 €).
Muss ich mein Auto verkaufen?
Nein – ein angemessenes KfZ pro Person ist geschützt. Als angemessen gilt ca. bis 15.000 € Zeitwert. Ein zweites Fahrzeug ist verwertbares Vermögen, sofern nicht beruflich zwingend benötigt.
Was passiert nach der Karenzzeit?
Ab Monat 13 gilt 15.000 € je Person und die Wohnung wird auf Angemessenheit geprüft. Unser Bürgergeld-Rechner zeigt die laufenden Leistungen.