Schonvermögen Rechner 2026 – Was darf ich beim Bürgergeld behalten?

Mit dem kostenlosen Schonvermögen Rechner 2026 berechnen Sie sofort, wie viel Vermögen beim Bürgergeld geschützt ist – für Einzelpersonen, Paare und Familien.

Schonvermögen Rechner 2026 – Bürgergeld
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📊 Ergebnis – Schonvermögen 2026

Schonvermögen 2026 – Was darf ich beim Bürgergeld behalten?

Wer Bürgergeld beantragt, muss grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen, bevor der Staat leistet. Allerdings gibt es gesetzlich geschützte Schonvermögens-Grenzen. Seit der Bürgergeld-Reform 2023 sind diese Grenzen deutlich großzügiger als beim früheren Hartz IV.

Wichtig: Das Arbeitslosengeld I kennt keinerlei Vermögensprüfung – erst das Bürgergeld (SGB II) prüft Ihr Vermögen. Prüfen Sie daher zuerst mit unserem ALG-I-Rechner, ob ALG I möglich ist.

💡 Tipp: In der Karenzzeit (erste 12 Monate) gilt ein erhöhter Schonbetrag von 40.000 € je Person. Erst ab Monat 13 greift die reguläre Grenze von 15.000 €. Unser Rechner berücksichtigt beide Phasen.

Schonvermögen Bürgergeld 2026 – Alle Freibeträge

VermögensartSchutz / FreibetragBesonderheiten
Barvermögen / Sparkonten / Depot15.000 € je PersonKarenzzeit: 40.000 € je Person
Selbstgenutzte ImmobilieVollständig geschütztAngemessene Größe ca. 60–130 m²
KfZ (Kraftfahrzeug)1 Fahrzeug je PersonZeitwert ca. bis 15.000 €
Riester-RenteVollständig geschütztStaatlich gefördert
Betriebliche AltersvorsorgeVollständig geschütztDirektversicherung, Pensionskasse
Rürup-RenteVollständig geschütztBasisrentenvertrag
Hausrat / notw. GegenständeVollständig geschütztAngemessener Haushalt
Private LebensversicherungBis Freibetrag geschütztRückkaufswert anrechenbar
Schmuck / LuxusgegenständeAngemessener WertÜber ca. 750–1.500 € ggf. verwertbar

Karenzzeit – Besonderer Schutz in den ersten 12 Monaten

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit:

Bürgergeld-Reform 2023: Beim früheren Hartz IV galt nur 150 € pro Lebensjahr als Schonvermögen. Heute sind es pauschal 15.000 € pro Person – eine enorme Verbesserung für alle Antragsteller.

Schonvermögen vs. Hartz IV – Vergleich

MerkmalHartz IV (bis 2022)Bürgergeld (ab 2023)
Barvermögen je Person150 € × Lebensjahre15.000 € pauschal
Karenzzeit-FreibetragKeiner40.000 € je Person
WohnungsprüfungSofort ab Tag 1Erst ab Monat 13
KfZ-Schutz1 KfZ bis ca. 7.500 €1 KfZ je Person, ~15.000 €
Altersvorsorge (Riester)Teilweise geschütztVollständig geschützt

Welches Vermögen muss verwertet werden?

Übersteigt das Vermögen den Schonbetrag, muss es eingesetzt werden, bevor das Bürgergeld gezahlt wird:

⚠️ Warnung: Das Jobcenter prüft das Vermögen zum Tag der Antragstellung. Vermögensübertragungen kurz vor Antragstellung werden bis zu 10 Jahre rückwirkend geprüft und können als Leistungsmissbrauch gewertet werden.

FAQ – Häufige Fragen

Gilt das Schonvermögen auch für Kinder?

Ja – jedes Haushaltsmitglied hat 15.000 € Freibetrag. Eine 4-köpfige Familie hat 60.000 € Schonvermögen (Karenzzeit: 160.000 €). Der Bürgergeld-Rechner zeigt den monatlichen Anspruch.

Wird das Vermögen meines Partners angerechnet?

Ja – bei Bedarfsgemeinschaften wird das Vermögen zusammengerechnet. Jede Person hat jedoch ihren eigenen Freibetrag. Ein Paar hat 30.000 € Schonvermögen (Karenzzeit: 80.000 €).

Muss ich mein Auto verkaufen?

Nein – ein angemessenes KfZ pro Person ist geschützt. Als angemessen gilt ca. bis 15.000 € Zeitwert. Ein zweites Fahrzeug ist verwertbares Vermögen, sofern nicht beruflich zwingend benötigt.

Was passiert nach der Karenzzeit?

Ab Monat 13 gilt 15.000 € je Person und die Wohnung wird auf Angemessenheit geprüft. Unser Bürgergeld-Rechner zeigt die laufenden Leistungen.

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* Alle Angaben ohne Gewähr. Gesetzliche Grundlage: §§ 12, 12a SGB II. Stand: 2026. Maßgeblich sind die Entscheidungen des zuständigen Jobcenters.