| Kurzarbeitergeld Rechner 2026 – KUG berechnen | ||
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| Ihre Angaben: | ||
| Bruttogehalt (monatlich, Vollzeit): | € | |
| Steuerklasse: | ||
| Kinder (für erhöhten KUG-Satz): | ||
| Arbeitsausfall: | ||
| Arbeitsstunden pro Monat (Vollzeit): | Std. | |
Ergebnis – Kurzarbeitergeld 2026
Kurzarbeitergeld Rechner 2026 – KUG kostenlos berechnen
Der Kurzarbeitergeld Rechner 2026 berechnet Ihnen schnell und kostenlos, wie viel Kurzarbeitergeld (KUG) Sie bei Kurzarbeit erhalten. Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit und sichert Arbeitnehmern einen Teil ihres ausgefallenen Entgelts – damit sollen Entlassungen in wirtschaftlichen Krisenzeiten vermieden werden.
💡 Tipp: Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse und den Grad des Arbeitsausfalls ein. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel KUG Sie erhalten und wie viel Ihr Gesamteinkommen in der Kurzarbeit beträgt.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn ihr Arbeitgeber vorübergehend die Arbeitszeit verkürzt. Es ersetzt einen Teil des ausgefallenen Nettolohns. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert und über den Arbeitgeber ausgezahlt.
Das Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, Entlassungen zu vermeiden: Statt Mitarbeiter zu kündigen, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren und erhält dafür staatliche Unterstützung. So bleiben Fachkräfte im Betrieb und können nach dem Ende der Krise sofort wieder voll eingesetzt werden.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem ausgefallenen Nettolohn:
| Personengruppe | KUG-Satz | Basis |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer ohne Kinder | 60 % | des ausgefallenen pauschalierten Nettolohns |
| Arbeitnehmer mit mind. 1 Kind | 67 % | des ausgefallenen pauschalierten Nettolohns |
⚠️ Wichtig: Die Berechnung basiert auf dem pauschalierten Nettoentgelt – nicht auf dem tatsächlichen Nettolohn. Die Bundesagentur für Arbeit verwendet dabei Leistungsentgelttabellen, die pauschalierte Abzüge berücksichtigen.
Kurzarbeitergeld berechnen – Die Formel
Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt in mehreren Schritten:
- Soll-Entgelt: Das Bruttogehalt, das ohne Kurzarbeit verdient worden wäre
- Ist-Entgelt: Das tatsächlich erzielte Bruttogehalt bei Kurzarbeit
- Entgeltdifferenz: Soll-Entgelt minus Ist-Entgelt
- Pauschaliertes Netto der Differenz: Differenz abzüglich pauschalierter Abzüge
- KUG: 60 % (bzw. 67 %) des pauschalierten Netto-Differenzbetrags
Beispielrechnung Kurzarbeitergeld
Angenommen, ein Arbeitnehmer (Steuerklasse 1, keine Kinder) verdient 3.000 € brutto und hat einen Arbeitsausfall von 50 %:
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Soll-Bruttoentgelt (Vollzeit) | 3.000,00 € |
| Ist-Bruttoentgelt (50 % Ausfall) | 1.500,00 € |
| Entgeltdifferenz | 1.500,00 € |
| Pauschaliertes Netto der Differenz (ca. 70 %) | 1.050,00 € |
| KUG (60 % ohne Kinder) | 630,00 € |
| Ist-Netto (aus 1.500 € brutto, ca.) | 1.215,00 € |
| Gesamteinkommen netto | ca. 1.845,00 € |
| Verlust gegenüber Vollzeit-Netto | - ca. 270,00 € |
Kurzarbeitergeld nach Steuerklasse – Übersicht
Die Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes, da das KUG auf Basis des pauschalierten Nettoentgelts berechnet wird. Je höher die Steuerbelastung, desto geringer das pauschalierte Netto und damit auch das KUG.
| Steuerklasse | KUG-Niveau | Für wen typisch |
|---|---|---|
| Klasse 1 | Mittel | Ledige, Geschiedene |
| Klasse 2 | Mittel-hoch | Alleinerziehende |
| Klasse 3 | Hoch (günstig) | Verheiratete (höheres Einkommen) |
| Klasse 4 | Mittel | Verheiratete (gleiche Einkommen) |
| Klasse 5 | Niedrig (ungünstig) | Verheiratete (niedrigeres Einkommen) |
💡 Tipp: Arbeitnehmer in Steuerklasse 5 erhalten deutlich weniger Kurzarbeitergeld. Ein Steuerklassenwechsel zu Beginn der Kurzarbeit (z. B. von 5 auf 3) kann das KUG erheblich erhöhen. Dies muss beim Finanzamt beantragt werden.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erheblicher Arbeitsausfall: Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein
- Betriebliche Voraussetzungen: Das Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
- Persönliche Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben
- Anzeige bei der BA: Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen
- Zustimmung der Arbeitnehmer: Die Einführung von Kurzarbeit bedarf der Zustimmung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag)
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die reguläre Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt maximal 12 Monate. In Ausnahmesituationen (z. B. wirtschaftliche Krise, Pandemie) kann die Bundesregierung die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern – wie zuletzt in der COVID-19-Pandemie geschehen.
Kurzarbeitergeld und Steuern
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei – es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG wird bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt und erhöht damit den anzuwendenden Steuersatz. In der Jahressteuererklärung kann dies zu einer Steuernachzahlung führen.
⚠️ Wichtig: Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Planen Sie ggf. eine Steuernachzahlung ein!
Sozialversicherung bei Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Entgelt. Die Regelungen im Detail:
- Rentenversicherung: Der Arbeitgeber trägt den Arbeitgeberanteil der RV-Beiträge auf Basis von 80 % des Bruttoentgeltausfalls allein
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge werden nur auf das tatsächlich gezahlte Entgelt berechnet – nicht auf den KUG-Anteil
- Erstattung durch BA: In bestimmten Fällen erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge
Unterschied: Kurzarbeitergeld vs. Arbeitslosengeld
| Merkmal | Kurzarbeitergeld | Arbeitslosengeld I |
|---|---|---|
| Beschäftigungsverhältnis | Besteht weiter | Beendet |
| Höhe | 60 % / 67 % des ausgef. Nettolohns | 60 % / 67 % des letzten Nettolohns |
| Bezugsdauer | Bis 12 Monate (verlängerbar) | 6–24 Monate (je nach Beitragszeit) |
| Antragsteller | Arbeitgeber | Arbeitnehmer selbst |
| Rentenanspruch | Bleibt erhalten | Wird aufgebaut |
| Progressionsvorbehalt | Ja | Ja |
Hinzuverdienst bei Kurzarbeit
Wer während der Kurzarbeit einen Nebenjob aufnimmt, muss beachten: Einkünfte aus einem Minijob (bis 538 €/Monat), der bereits vor Beginn der Kurzarbeit bestanden hat, werden nicht auf das KUG angerechnet. Neu aufgenommene Nebentätigkeiten werden hingegen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Wann muss ich Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben?
Immer. KUG-Empfänger sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das KUG wird in der Anlage N in der Zeile für Lohnersatzleistungen eingetragen und löst den Progressionsvorbehalt aus.
Kann ich Kurzarbeitergeld und Elterngeld gleichzeitig beziehen?
Ja, aber das Elterngeld wird auf Basis des tatsächlich erzielten Einkommens berechnet. Wer in Kurzarbeit ist und danach Elternzeit nimmt, erhält ein niedrigeres Elterngeld, da das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate als Bemessungsgrundlage dient. Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner für eine genaue Berechnung.
Was passiert, wenn ich während Kurzarbeit krank werde?
Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit, erhält er für die ausgefallenen Arbeitsstunden Krankengeld von der Krankenkasse – nicht Kurzarbeitergeld. Das Krankengeld bemisst sich nach dem tatsächlichen (reduzierten) Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit.
Bekommt man Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bei Kurzarbeit?
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können tarifvertraglich oder individualvertraglich auch während der Kurzarbeit zustehen – in der Regel jedoch nur anteilig entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
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