| Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 – ALG I kostenlos berechnen | ||
|---|---|---|
| Ihre Angaben – Arbeitslosengeld Berechnung 2026: | ||
| 💶 Einkommen (letztes Beschäftigungsverhältnis) | ||
| Letztes Bruttogehalt / Monat (Bemessungsentgelt): | € | |
| Steuerklasse (zum Zeitpunkt der Beschäftigung): | ||
| Kinder (für erhöhten Leistungssatz 67 %): | ||
| 📅 Versicherungszeit & Alter (für Bezugsdauer ALG I) | ||
| Versicherungspflichtige Beschäftigung (letzte 5 Jahre): | ||
| Ihr Alter bei Arbeitslosigkeit: | ||
| ⚙️ Weitere Angaben (Nebeneinkommen, Sperrzeit) | ||
| Nebeneinkommen / Minijob während ALG-Bezug: | € / Monat | |
| Eigenkündigung / Sperrzeit Arbeitslosengeld: | ||
Mit unserem kostenlosen Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 berechnen Sie in Sekunden, wie hoch Ihr ALG I sein wird – und wie lange Sie es beziehen können. Der ALG 1 Rechner 2026 berücksichtigt Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse, Kinder, Versicherungszeit, Alter sowie eine eventuelle Sperrzeit und gibt Ihnen ein vollständiges Bild Ihrer Ansprüche.
💡 So nutzen Sie den Arbeitslosengeld Rechner 2026: Geben Sie Ihr letztes Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse und die Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein. Der ALG 1 Rechner zeigt Ihnen sofort die Höhe des Arbeitslosengelds und wie lange Sie es beziehen können.
Das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III. Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – im Gegenzug hat er bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG I. Es handelt sich um eine eigenständig erarbeitete Leistung, nicht um eine Sozialleistung wie das Bürgergeld (ehemals ALG II). Das Arbeitslosengeld 1 2026 wird von der Bundesagentur für Arbeit berechnet und ausgezahlt.
Die Höhe des Arbeitslosengelds 2026 richtet sich nach dem sogenannten Bemessungsentgelt (Durchschnittslohn der letzten 12 Monate) und dem anzuwendenden Leistungssatz:
| Personengruppe | ALG 1 Leistungssatz | Berechnungsbasis |
|---|---|---|
| Ohne Kinder | 60 % | des pauschalierten Nettolohns (Bemessungsentgelt) |
| Mit mind. 1 Kind (§ 32 EStG) | 67 % | des pauschalierten Nettolohns (Bemessungsentgelt) |
Für die Arbeitslosengeld Berechnung wird zunächst das Bemessungsentgelt ermittelt – das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze West (2026: 8.050 € / Monat). Daraus wird ein pauschaliertes Nettoentgelt abgeleitet. Auf dieses pauschalierte Netto werden dann 60 % bzw. 67 % angewendet. Unser Arbeitslosengeld Rechner übernimmt diese Berechnung automatisch für Sie.
Die ALG 1 Berechnung funktioniert in drei Schritten:
Nutzen Sie einfach unseren ALG 1 Rechner 2026 oben – er führt alle Schritte automatisch durch und zeigt Ihnen sofort, wie viel Arbeitslosengeld 1 Sie erhalten würden.
💡 ALG 1 und Steuerklasse: Die Steuerklasse beeinflusst das pauschalierte Nettoentgelt und damit die Höhe des Arbeitslosengelds. Steuerklasse 3 führt z. B. zu einem höheren Netto – und damit zu einem höheren ALG I. Steuerklasse 5 ergibt das niedrigste Netto. Geben Sie im Arbeitslosengeld Rechner daher unbedingt Ihre tatsächliche Steuerklasse an.
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
⚠️ Sperrzeit Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung: Wer sich selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden arbeitslos wird, erhält eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein ALG I ausgezahlt. Zusätzlich verkürzt sich die gesamte Bezugsdauer um ein Viertel. Kalkulieren Sie dies im Arbeitslosengeld 1 Rechner oben unter „Eigenkündigung / Sperrzeit".
Wie lange Sie ALG I beziehen können, hängt von zwei Faktoren ab: der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren und Ihrem Alter. Die nachfolgende Tabelle zeigt alle gesetzlichen Bezugsdauern für das Arbeitslosengeld 2026:
| Versicherungszeit (letzte 5 J.) | Mindestalter | ALG 1 Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 6 Monate | Kein Mindestalter | 3 Monate |
| 12 Monate | Kein Mindestalter | 6 Monate |
| 16 Monate | Kein Mindestalter | 8 Monate |
| 20 Monate | Kein Mindestalter | 10 Monate |
| 24 Monate | Kein Mindestalter | 12 Monate |
| 30 Monate | Ab 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | Ab 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | Ab 58 Jahre | 24 Monate |
✅ Maximale ALG 1 Bezugsdauer 2026: Die längste mögliche Bezugsdauer des Arbeitslosengelds beträgt 24 Monate – für Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren. Unser ALG 1 Rechner ermittelt Ihre persönliche Bezugsdauer automatisch.
Die folgende Arbeitslosengeld Tabelle 2026 zeigt Richtwerte für das monatliche ALG I (Steuerklasse 1, keine Kinder). Für Ihre genaue Arbeitslosengeld Berechnung nutzen Sie den ALG 1 Rechner oben.
| Bruttogehalt / Monat | Pauschal-Netto (ca.) | ALG I / Monat (60 %) | ALG I / Monat (67 % mit Kind) |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.080 € | 648 € | 724 € |
| 2.000 € | 1.380 € | 828 € | 925 € |
| 2.500 € | 1.665 € | 999 € | 1.116 € |
| 3.000 € | 1.935 € | 1.161 € | 1.296 € |
| 3.500 € | 2.205 € | 1.323 € | 1.477 € |
| 4.000 € | 2.460 € | 1.476 € | 1.648 € |
| 5.000 € | 2.940 € | 1.764 € | 1.970 € |
| 6.000 € | 3.390 € | 2.034 € | 2.271 € |
* Näherungswerte auf Basis pauschalierter Berechnung. Exakte Berechnung mit dem Arbeitslosengeld Rechner 2026 oben.
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengelds erheblich, da das pauschalierte Nettoentgelt je nach Steuerklasse unterschiedlich hoch ausfällt. Hier ein Vergleich für ein Bruttogehalt von 3.000 €:
| Steuerklasse | Pauschal-Netto (ca.) | ALG I / Monat (60 %) | ALG I / Monat (67 %) |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 1.935 € | 1.161 € | 1.296 € |
| Steuerklasse 2 | 1.980 € | 1.188 € | 1.327 € |
| Steuerklasse 3 | 2.205 € | 1.323 € | 1.477 € |
| Steuerklasse 4 | 1.935 € | 1.161 € | 1.296 € |
| Steuerklasse 5 | 1.560 € | 936 € | 1.045 € |
* Näherungswerte bei 3.000 € Brutto. Genaue Berechnung im ALG 1 Rechner 2026 oben.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld tritt ein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Die wichtigsten Sperrzeitgründe ALG I im Überblick:
| Sperrzeitgrund | Dauer der Sperrzeit | Kürzung der ALG-Bezugsdauer |
|---|---|---|
| Eigenkündigung ohne wichtigen Grund | 12 Wochen | Um ein Viertel |
| Ablehnung einer zumutbaren Stelle | 3 Wochen | Um ein Viertel (bei Wiederholung mehr) |
| Ablehnung einer Weiterbildungsmaßnahme | 3 Wochen | Um ein Viertel |
| Meldeversäumnis bei der Agentur | 1 Woche | Keine Kürzung |
💡 Sperrzeit trotz Eigenkündigung vermeiden: Eine Eigenkündigung führt nicht automatisch zur Sperrzeit, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – z. B. nachgewiesenes Mobbing, gesundheitliche Gründe, Umzug wegen Heirat, Pflege von Angehörigen oder ein neuer Job, der dann wegfällt. Lassen Sie sich vor einer Eigenkündigung unbedingt beraten.
Bei 2.500 € Bruttogehalt, Steuerklasse 1 und ohne Kinder ergibt sich ein pauschaliertes Netto von ca. 1.665 €. Davon 60 % ergibt ein Arbeitslosengeld von ca. 999 € / Monat. Bei 12 Monaten Versicherungszeit beziehen Sie das ALG I insgesamt 6 Monate lang – Gesamtleistung ca. 5.994 €.
Bei 4.000 € Brutto, Steuerklasse 3 und einem Kind beträgt das pauschalierte Netto ca. 2.940 €. Mit dem erhöhten Leistungssatz von 67 % ergibt das ca. 1.970 € ALG I / Monat. Bei 24 Monaten Versicherungszeit beziehen Sie das Arbeitslosengeld 12 Monate lang.
Ab 55 Jahren und mindestens 36 Monaten Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren haben Sie Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld 1. Das ist die längste Bezugsdauer für Personen unter 58 Jahren.
Wer während des ALG-I-Bezugs einer Nebenbeschäftigung nachgeht, muss folgende Regelungen kennen:
Das Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Die Höhe des ALG I erhöht den Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr (z. B. aus Teilzeitarbeit, selbstständiger Tätigkeit oder Kapitalerträgen). Wer im Jahr des ALG-I-Bezugs weitere Einkünfte hatte, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und muss ggf. Steuern nachzahlen.
⚠️ Steuernachzahlung durch Progressionsvorbehalt: Wer im selben Jahr sowohl Arbeitslosengeld als auch Arbeitslohn bezogen hat, sollte frühzeitig eine Steuerrückstellung bilden. Nutzen Sie unseren Gehaltsrechner 2026, um Ihr Nettoeinkommen für die Zeit nach dem ALG-Bezug zu planen.
| Merkmal | Arbeitslosengeld 1 (ALG I) | Bürgergeld (ehem. ALG II) |
|---|---|---|
| Art der Leistung | Versicherungsleistung (eigenständig erarbeitet) | Steuerfinanzierte Grundsicherung |
| Voraussetzung | Mind. 12 Monate Beitragszeit (Anwartschaft) | Hilfebedürftigkeit (Einkommen/Vermögen zu gering) |
| Höhe ALG I / Bürgergeld | 60 % / 67 % des letzten Nettogehalts | Fester Regelsatz (563 € Alleinstehende 2026) |
| Bezugsdauer | 3–24 Monate (je nach Versicherungszeit & Alter) | Unbegrenzt (solange Hilfebedürftigkeit besteht) |
| Vermögensprüfung | Keine | Ja – Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden |
| Zuständige Stelle | Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) | Jobcenter |
⚠️ Frist für die arbeitssuchend Meldung: Die arbeitssuchend Meldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen – oder innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden des Enddatums (bei kürzerer Frist). Bei Versäumnis droht eine 1-wöchige Sperrzeit und ggf. der Verlust von Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum.
Während des Arbeitslosengeld-1-Bezugs übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. ALG-I-Empfänger sind damit weiterhin vollständig sozialversichert. Die Beiträge werden auf Basis von 80 % des Bemessungsentgelts berechnet. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum Bürgergeld, bei dem nur ein Mindestschutz über die GKV besteht. Auch für die spätere Rente werden Beitragszeiten während des ALG-I-Bezugs berücksichtigt – wenn auch auf niedrigerem Niveau. Nutzen Sie unseren Rentenrechner, um die Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge zu kalkulieren.
Wer nach Ablauf des ALG-I-Bezugs noch keine neue Stelle gefunden hat und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter beantragen. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 ist das Bürgergeld einkommens- und vermögensabhängig. Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Sie nach dem ALG I Anspruch auf Bürgergeld hätten.
Nach vollständiger Antragstellung dauert die Bearbeitung in der Regel 2–4 Wochen. Die erste Zahlung erfolgt im Folgemonat. Rückwirkend wird ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt – nicht früher. Daher: sofort melden!
Nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund gilt eine 12-wöchige Sperrzeit. In dieser Zeit wird kein ALG I ausgezahlt. Außerdem verkürzt sich die Bezugsdauer um ein Viertel. Sie können dies im Arbeitslosengeld Rechner 2026 oben unter „Eigenkündigung / Sperrzeit" direkt berechnen.
Ja. Ein bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeübter Minijob (bis 556 €/Monat 2026) wird nicht auf das ALG I angerechnet. Ein neu aufgenommener Minijob wird ab dem ersten Euro angerechnet – nach Abzug des Freibetrags von 165 €/Monat. Tragen Sie Ihr Nebeneinkommen im ALG 1 Rechner ein, um die genaue Auswirkung zu berechnen.
Nein – ALG I und Elterngeld schließen sich für denselben Zeitraum gegenseitig aus. Das Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen vor der Elternzeit, nicht nach dem ALG I. Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner für Ihre Elterngeld-Berechnung.
Ab 50 Jahren verlängert sich die maximale Arbeitslosengeld Bezugsdauer schrittweise: ab 50 Jahren auf bis zu 15 Monate, ab 55 Jahren auf bis zu 18 Monate, ab 58 Jahren auf bis zu 24 Monate – jeweils vorausgesetzt, die entsprechende Versicherungszeit wurde erreicht. Der ALG 1 Rechner 2026 berechnet Ihnen Ihre persönliche Bezugsdauer automatisch.
Das Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Wenn Sie im selben Jahr weitere steuerpflichtige Einkünfte hatten, erhöht das ALG I Ihren Grenzsteuersatz auf diese Einkünfte. Eine Einkommensteuererklärung ist Pflicht, wenn Sie im Bezugsjahr neben dem ALG I weitere Einkünfte hatten.