| Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 – ALG I berechnen | ||
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| Ihre Angaben: | ||
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| Letztes Bruttogehalt / Monat: | € | |
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| Kinder (für erhöhten Leistungssatz): | ||
| 📅 Versicherungszeit & Alter | ||
| Versicherungspflichtige Beschäftigung (letzte 5 Jahre): | ||
| Ihr Alter bei Arbeitslosigkeit: | ||
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| Nebeneinkommen während ALG-Bezug: | € / Monat | |
| Eigenkündigung / Sperrzeit: | ||
Ergebnis – Arbeitslosengeld I 2026
Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 – ALG I kostenlos berechnen
Mit unserem kostenlosen Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie hoch Ihr ALG I (Arbeitslosengeld I) sein wird. Das Arbeitslosengeld I ist eine beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es ersetzt einen Teil des zuletzt erzielten Nettogehalts und wird für eine begrenzte Dauer gezahlt – abhängig von der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter des Arbeitslosen.
💡 Tipp: Geben Sie Ihr letztes Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse und die Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein. Der Rechner zeigt Ihnen sofort die Höhe des ALG I und wie lange Sie es beziehen können.
Was ist Arbeitslosengeld I?
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlt Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein – im Gegenzug hat er bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG I. Es handelt sich damit um eine eigenständig erarbeitete Leistung, nicht um eine Sozialleistung wie das Bürgergeld.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I 2026?
Das ALG I beträgt:
| Personengruppe | Leistungssatz | Basis |
|---|---|---|
| Ohne Kinder | 60 % | des pauschalierten Nettolohns (Bemessungsentgelt) |
| Mit mind. 1 Kind (§ 32 EStG) | 67 % | des pauschalierten Nettolohns (Bemessungsentgelt) |
Basis für die Berechnung ist das Bemessungsentgelt – das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Davon wird ein pauschaliertes Nettoentgelt abgeleitet, auf dessen Basis dann 60 % bzw. 67 % berechnet werden.
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I
Damit Anspruch auf ALG I besteht, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Arbeitslosigkeit: Sie müssen arbeitslos sein und sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet haben
- Anwartschaftszeit: Sie müssen innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (für 6 Monate ALG gilt eine Mindestanwartschaft von 6 Monaten)
- Verfügbarkeit: Sie müssen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen – das heißt arbeitsfähig und arbeitsbereit sein und aktiv nach Arbeit suchen
⚠️ Wichtig: Wer sich selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden arbeitslos wird, erhält eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein ALG I gezahlt, und die Bezugsdauer verkürzt sich um ein Viertel.
Wie lange wird ALG I gezahlt? – Bezugsdauer 2026
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre (Rahmenfrist) und dem Alter des Arbeitslosen:
| Versicherungszeit (in letzten 5 J.) | Alter | Bezugsdauer ALG I |
|---|---|---|
| 6 Monate | Egal | 3 Monate |
| 12 Monate | Egal | 6 Monate |
| 16 Monate | Egal | 8 Monate |
| 20 Monate | Egal | 10 Monate |
| 24 Monate | Egal | 12 Monate |
| 30 Monate | Ab 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | Ab 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | Ab 58 Jahre | 24 Monate |
✅ Maximale Bezugsdauer: Die längste mögliche ALG-I-Bezugsdauer beträgt 24 Monate – für Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren.
ALG I Beispieltabelle 2026
Die folgende Tabelle zeigt Beispielwerte für das monatliche Arbeitslosengeld I (Steuerklasse 1, keine Kinder):
| Bruttogehalt / Monat | Pauschal-Netto (ca.) | ALG I / Monat (60 %) | ALG I / Monat (67 % mit Kind) |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.080 € | 648 € | 724 € |
| 2.000 € | 1.380 € | 828 € | 925 € |
| 2.500 € | 1.665 € | 999 € | 1.116 € |
| 3.000 € | 1.935 € | 1.161 € | 1.296 € |
| 3.500 € | 2.205 € | 1.323 € | 1.477 € |
| 4.000 € | 2.460 € | 1.476 € | 1.648 € |
| 5.000 € | 2.940 € | 1.764 € | 1.970 € |
* Näherungswerte auf Basis pauschalierter Berechnung. Genaue Werte beim Rechner oben berechnen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat. Die häufigsten Sperrzeitgründe:
| Sperrzeitgrund | Dauer der Sperrzeit | Kürzung der Bezugsdauer |
|---|---|---|
| Eigenkündigung ohne wichtigen Grund | 12 Wochen | Um ein Viertel |
| Ablehnung einer zumutbaren Arbeit | 3 Wochen | Um ein Viertel (bei Wiederholung mehr) |
| Ablehnung einer Maßnahme (z. B. Weiterbildung) | 3 Wochen | Um ein Viertel |
| Meldeversäumnis | 1 Woche | Keine Kürzung |
💡 Wichtig zu Eigenkündigung: Eine Eigenkündigung führt nicht automatisch zur Sperrzeit, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe, ein neuer Job (der dann wegfällt), Umzug wegen Heirat oder Pflege von Angehörigen.
Nebenverdienst bei ALG I
Wer während des ALG-I-Bezugs arbeitet, muss folgende Regelungen beachten:
- Bis zu 165 Stunden/Monat darf gearbeitet werden, ohne dass der ALG-I-Anspruch entfällt
- Das Nebeneinkommen wird auf das ALG I angerechnet – der Freibetrag beträgt 165 €/Monat
- Darüber hinausgehendes Einkommen wird vollständig auf das ALG I angerechnet (abzüglich Steuern und SV-Beiträge)
- Ein Minijob (bis 538 €/Monat), der bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde, bleibt anrechnungsfrei
ALG I und Steuern
Das Arbeitslosengeld I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Höhe des ALG I erhöht den Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr (z. B. aus Teilzeitarbeit oder Kapitalerträgen). Wer im Jahr des ALG-I-Bezugs weitere Einkünfte hatte, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und muss ggf. Steuern nachzahlen.
Unterschied ALG I und Bürgergeld (ALG II)
| Merkmal | Arbeitslosengeld I (ALG I) | Bürgergeld (ehem. ALG II) |
|---|---|---|
| Art der Leistung | Versicherungsleistung (eigenständig erarbeitet) | Steuerfinanzierte Sozialleistung |
| Voraussetzung | Mind. 12 Monate Beitragszeit | Hilfebedürftigkeit (Einkommen/Vermögen unter Grenze) |
| Höhe | 60 % / 67 % des letzten Nettogehalts | Fester Regelsatz (563 € für Alleinstehende 2026) |
| Bezugsdauer | 6–24 Monate | Unbegrenzt (solange Hilfebedürftigkeit) |
| Vermögensprüfung | Keine | Ja – Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden |
| Antragsteller | Bundesagentur für Arbeit | Jobcenter |
ALG I richtig beantragen – Schritt für Schritt
- Frühzeitig arbeitssuchend melden: Spätestens am ersten Tag der Kündigung – am besten sofort nach Erhalt der Kündigung persönlich oder online bei der BA melden
- Arbeitslos melden: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erscheinen
- Antrag stellen: Online unter arbeitsagentur.de oder persönlich im Jobcenter; benötigte Unterlagen: Kündigungsschreiben, letzter Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen
- Mitwirkungspflichten erfüllen: Bewerbungsbemühungen nachweisen, Termine wahrnehmen, Änderungen sofort melden
⚠️ Frist beachten: Die arbeitssuchend Meldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Bei kürzerer Kündigungsfrist ist die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Enddatums erforderlich. Bei Versäumnis droht eine 1-wöchige Sperrzeit.
Kranken- und Rentenversicherung bei ALG I
Während des ALG-I-Bezugs übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. ALG-I-Empfänger sind damit weiterhin vollständig sozialversichert. Die Beiträge werden auf Basis von 80 % des Bemessungsentgelts berechnet.
Was kommt nach dem ALG I?
Wer nach Ablauf des ALG-I-Bezugs noch keine neue Stelle gefunden hat und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter beantragen. Im Gegensatz zum ALG I ist das Bürgergeld einkommens- und vermögensabhängig. Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner für eine erste Einschätzung.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I
Wie schnell bekomme ich ALG I nach der Antragstellung?
Nach vollständiger Antragstellung dauert die Bearbeitung in der Regel 2–4 Wochen. Die erste Zahlung erfolgt im Folgemonat. Rückwirkend wird ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt – nicht früher.
Kann ich ALG I beziehen, wenn ich selbst gekündigt habe?
Ja, aber es gilt eine 12-wöchige Sperrzeit, in der kein ALG I ausgezahlt wird. Außerdem verkürzt sich die Bezugsdauer um ein Viertel. Wenn ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vorlag (z. B. erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitgebers), entfällt die Sperrzeit.
Was passiert mit meinem ALG I, wenn ich einen Minijob annehme?
Ein bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeübter Minijob bis 538 €/Monat wird nicht auf das ALG I angerechnet. Ein neu aufgenommener Minijob hingegen wird ab dem ersten Euro angerechnet – nach Abzug eines Freibetrags von 165 €/Monat.
Wird ALG I auf das Elterngeld angerechnet?
Nein – ALG I und Elterngeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Elterngeld bezieht, hat für denselben Zeitraum keinen Anspruch auf ALG I. Das Elterngeld bemisst sich dann nach dem Einkommen vor der Elternzeit, nicht nach dem ALG I. Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner für Details.
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