Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 – ALG I berechnen
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Ergebnis – Arbeitslosengeld I 2026

Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 – ALG I kostenlos berechnen

Mit unserem kostenlosen Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie hoch Ihr ALG I (Arbeitslosengeld I) sein wird. Das Arbeitslosengeld I ist eine beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es ersetzt einen Teil des zuletzt erzielten Nettogehalts und wird für eine begrenzte Dauer gezahlt – abhängig von der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter des Arbeitslosen.

💡 Tipp: Geben Sie Ihr letztes Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse und die Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein. Der Rechner zeigt Ihnen sofort die Höhe des ALG I und wie lange Sie es beziehen können.

Was ist Arbeitslosengeld I?

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlt Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein – im Gegenzug hat er bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG I. Es handelt sich damit um eine eigenständig erarbeitete Leistung, nicht um eine Sozialleistung wie das Bürgergeld.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I 2026?

Das ALG I beträgt:

Personengruppe Leistungssatz Basis
Ohne Kinder 60 % des pauschalierten Nettolohns (Bemessungsentgelt)
Mit mind. 1 Kind (§ 32 EStG) 67 % des pauschalierten Nettolohns (Bemessungsentgelt)

Basis für die Berechnung ist das Bemessungsentgelt – das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Davon wird ein pauschaliertes Nettoentgelt abgeleitet, auf dessen Basis dann 60 % bzw. 67 % berechnet werden.

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I

Damit Anspruch auf ALG I besteht, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

⚠️ Wichtig: Wer sich selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden arbeitslos wird, erhält eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein ALG I gezahlt, und die Bezugsdauer verkürzt sich um ein Viertel.

Wie lange wird ALG I gezahlt? – Bezugsdauer 2026

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre (Rahmenfrist) und dem Alter des Arbeitslosen:

Versicherungszeit (in letzten 5 J.) Alter Bezugsdauer ALG I
6 MonateEgal3 Monate
12 MonateEgal6 Monate
16 MonateEgal8 Monate
20 MonateEgal10 Monate
24 MonateEgal12 Monate
30 MonateAb 50 Jahre15 Monate
36 MonateAb 55 Jahre18 Monate
48 MonateAb 58 Jahre24 Monate

Maximale Bezugsdauer: Die längste mögliche ALG-I-Bezugsdauer beträgt 24 Monate – für Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren.

ALG I Beispieltabelle 2026

Die folgende Tabelle zeigt Beispielwerte für das monatliche Arbeitslosengeld I (Steuerklasse 1, keine Kinder):

Bruttogehalt / Monat Pauschal-Netto (ca.) ALG I / Monat (60 %) ALG I / Monat (67 % mit Kind)
1.500 €1.080 €648 €724 €
2.000 €1.380 €828 €925 €
2.500 €1.665 €999 €1.116 €
3.000 €1.935 €1.161 €1.296 €
3.500 €2.205 €1.323 €1.477 €
4.000 €2.460 €1.476 €1.648 €
5.000 €2.940 €1.764 €1.970 €

* Näherungswerte auf Basis pauschalierter Berechnung. Genaue Werte beim Rechner oben berechnen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat. Die häufigsten Sperrzeitgründe:

Sperrzeitgrund Dauer der Sperrzeit Kürzung der Bezugsdauer
Eigenkündigung ohne wichtigen Grund 12 Wochen Um ein Viertel
Ablehnung einer zumutbaren Arbeit 3 Wochen Um ein Viertel (bei Wiederholung mehr)
Ablehnung einer Maßnahme (z. B. Weiterbildung) 3 Wochen Um ein Viertel
Meldeversäumnis 1 Woche Keine Kürzung

💡 Wichtig zu Eigenkündigung: Eine Eigenkündigung führt nicht automatisch zur Sperrzeit, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe, ein neuer Job (der dann wegfällt), Umzug wegen Heirat oder Pflege von Angehörigen.

Nebenverdienst bei ALG I

Wer während des ALG-I-Bezugs arbeitet, muss folgende Regelungen beachten:

ALG I und Steuern

Das Arbeitslosengeld I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Höhe des ALG I erhöht den Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr (z. B. aus Teilzeitarbeit oder Kapitalerträgen). Wer im Jahr des ALG-I-Bezugs weitere Einkünfte hatte, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und muss ggf. Steuern nachzahlen.

Unterschied ALG I und Bürgergeld (ALG II)

Merkmal Arbeitslosengeld I (ALG I) Bürgergeld (ehem. ALG II)
Art der Leistung Versicherungsleistung (eigenständig erarbeitet) Steuerfinanzierte Sozialleistung
Voraussetzung Mind. 12 Monate Beitragszeit Hilfebedürftigkeit (Einkommen/Vermögen unter Grenze)
Höhe 60 % / 67 % des letzten Nettogehalts Fester Regelsatz (563 € für Alleinstehende 2026)
Bezugsdauer 6–24 Monate Unbegrenzt (solange Hilfebedürftigkeit)
Vermögensprüfung Keine Ja – Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden
Antragsteller Bundesagentur für Arbeit Jobcenter

ALG I richtig beantragen – Schritt für Schritt

  1. Frühzeitig arbeitssuchend melden: Spätestens am ersten Tag der Kündigung – am besten sofort nach Erhalt der Kündigung persönlich oder online bei der BA melden
  2. Arbeitslos melden: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erscheinen
  3. Antrag stellen: Online unter arbeitsagentur.de oder persönlich im Jobcenter; benötigte Unterlagen: Kündigungsschreiben, letzter Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen
  4. Mitwirkungspflichten erfüllen: Bewerbungsbemühungen nachweisen, Termine wahrnehmen, Änderungen sofort melden

⚠️ Frist beachten: Die arbeitssuchend Meldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Bei kürzerer Kündigungsfrist ist die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Enddatums erforderlich. Bei Versäumnis droht eine 1-wöchige Sperrzeit.

Kranken- und Rentenversicherung bei ALG I

Während des ALG-I-Bezugs übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. ALG-I-Empfänger sind damit weiterhin vollständig sozialversichert. Die Beiträge werden auf Basis von 80 % des Bemessungsentgelts berechnet.

Was kommt nach dem ALG I?

Wer nach Ablauf des ALG-I-Bezugs noch keine neue Stelle gefunden hat und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter beantragen. Im Gegensatz zum ALG I ist das Bürgergeld einkommens- und vermögensabhängig. Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner für eine erste Einschätzung.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I

Wie schnell bekomme ich ALG I nach der Antragstellung?

Nach vollständiger Antragstellung dauert die Bearbeitung in der Regel 2–4 Wochen. Die erste Zahlung erfolgt im Folgemonat. Rückwirkend wird ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt – nicht früher.

Kann ich ALG I beziehen, wenn ich selbst gekündigt habe?

Ja, aber es gilt eine 12-wöchige Sperrzeit, in der kein ALG I ausgezahlt wird. Außerdem verkürzt sich die Bezugsdauer um ein Viertel. Wenn ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vorlag (z. B. erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitgebers), entfällt die Sperrzeit.

Was passiert mit meinem ALG I, wenn ich einen Minijob annehme?

Ein bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeübter Minijob bis 538 €/Monat wird nicht auf das ALG I angerechnet. Ein neu aufgenommener Minijob hingegen wird ab dem ersten Euro angerechnet – nach Abzug eines Freibetrags von 165 €/Monat.

Wird ALG I auf das Elterngeld angerechnet?

Nein – ALG I und Elterngeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Elterngeld bezieht, hat für denselben Zeitraum keinen Anspruch auf ALG I. Das Elterngeld bemisst sich dann nach dem Einkommen vor der Elternzeit, nicht nach dem ALG I. Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner für Details.

Weitere nützliche Rechner auf brutto-netto-rechner.com.de