| Elterngeldrechner 2026 – Elterngeld berechnen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ergebnis – Elterngeld 2026
Elterngeldrechner 2026 – Elterngeld kostenlos berechnen
Mit dem kostenlosen Elterngeldrechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie viel Elterngeld Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes zusteht. Unser Rechner berücksichtigt Basiselterngeld, ElterngeldPlus, den Partnerschaftsbonus sowie den Geschwisterbonus – für alle Einkommenssituationen und Familienmodelle.
💡 Tipp: Das Elterngeld berechnet sich auf Basis Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Geben Sie daher Ihr monatliches Nettoeinkommen ein, um das genaueste Ergebnis zu erhalten.
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes für eine begrenzte Zeit einen Teil ihres Einkommensausfalls ersetzt. Es wird vom zuständigen Elterngeldstelle (Jugendamt oder Versorgungsamt) bewilligt und ausgezahlt. In Deutschland gibt es seit 2015 zwei Formen des Elterngeldes: das klassische Basiselterngeld und das ElterngeldPlus.
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Das Elterngeld beträgt 65 % bis 100 % des ausgefallenen Nettoeinkommens, je nach Einkommenshöhe. Dabei gelten folgende Grenzen:
| Einkommen | Ersatzrate | Elterngeld / Monat |
|---|---|---|
| Kein Einkommen (z.B. Studenten) | – | Mindestelterngeld: 300 € |
| Niedriges Einkommen (unter 1.000 € netto) | bis zu 100 % | 300 € – 1.800 € |
| Mittleres Einkommen (1.000–1.200 € netto) | 67 % | 670 € – 804 € |
| Normales Einkommen (1.200–2.770 € netto) | 65 % | 780 € – 1.800 € |
| Hohes Einkommen (über 2.770 € netto) | 65 % | max. 1.800 € (Höchstbetrag) |
⚠️ Einkommensgrenze 2026: Elterngeld kann nur beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt unter 200.000 € (Paare) bzw. 150.000 € (Alleinerziehende) lag. Bei Überschreitung entfällt der Anspruch vollständig.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus – Der Vergleich
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Bezugsdauer | Max. 14 Monate (bei Partnermonate) | Max. 28 Monate (doppelt so lang) |
| Höhe | 65 % des Nettoeinkommens | 50 % des Basis-Elterngeldes (= ca. 32,5 %) |
| Teilzeit möglich? | Ja, bis 32 Std./Woche | Ja, bis 32 Std./Woche (gefördert) |
| Partnerschaftsbonus | Nein | Ja – 4 Monate extra je Elternteil |
| Geeignet für | Volle Auszeit vom Beruf | Eltern, die in Teilzeit arbeiten |
| Mindestelterngeld | 300 € / Monat | 150 € / Monat |
| Höchstelterngeld | 1.800 € / Monat | 900 € / Monat |
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Das ergibt insgesamt bis zu 8 zusätzliche Monate ElterngeldPlus für die Familie.
💙 Beispiel Partnerschaftsbonus: Beide Elternteile arbeiten 4 Monate lang je 28 Stunden pro Woche. Jeder erhält für diese 4 Monate zusätzlich ElterngeldPlus – zusammen also 8 Bonusmonate im Wert von je bis zu 900 € / Monat.
Geschwisterbonus beim Elterngeld
Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus:
- +10 % Geschwisterbonus wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt
- +25 % Geschwisterbonus wenn 2 oder mehr weitere Kinder unter 6 Jahren (oder 3+ Kinder unter 14 Jahren) im Haushalt leben
- +300 € je weiteres Kind bei Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge etc.)
- Mindest- und Höchstbeträge bleiben trotzdem gültig
Bemessungszeitraum – Welche Monate zählen?
Für die Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat als Bemessungszeitraum herangezogen. Dabei werden folgende Monate nicht berücksichtigt:
- Monate mit Mutterschaftsgeld (Mutterschutz)
- Monate, in denen Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde
- Monate mit Wehrdienst oder Zivildienst
- Monate mit schwangerschaftsbedingten Erkrankungen (Krankengeld)
Diese Monate werden einfach übersprungen – der Bemessungszeitraum verschiebt sich entsprechend nach hinten. Das ist besonders für Mütter wichtig, da der Mutterschutz (6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt) automatisch herausgerechnet wird.
Elterngeld und Teilzeitarbeit
Während des Elterngeldbezugs darf bis zu 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Das Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet: Das Elterngeld reduziert sich um 65 % des erzielten Nettoeinkommens. Bei ElterngeldPlus ist Teilzeitarbeit sogar ausdrücklich gewünscht und wird durch den Partnerschaftsbonus belohnt.
💡 Tipp: Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, sollte ElterngeldPlus bevorzugen. Durch die doppelte Bezugsdauer ergibt sich in vielen Fällen eine höhere Gesamtleistung als beim Basiselterngeld.
Elterngeld für Selbstständige
Auch Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Gewinns der letzten 12 Monate (Einkommensteuerbescheid). Da der Gewinn erst nach Ablauf des Steuerjahres festgestellt wird, werden oft Vorauszahlungen geleistet, die später korrigiert werden. Selbstständige sollten unbedingt frühzeitig planen und ggf. eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Elterngeld und Steuern
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber wie das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen. Wer im Elterngeldjahr noch andere Einkünfte erzielt (z. B. durch Teilzeitarbeit), muss daher eine Steuererklärung abgeben und kann mit einer Nachzahlung rechnen.
Elterngeld beantragen – So funktioniert es
- Antrag stellen: Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden (meist beim Versorgungsamt oder Jugendamt)
- Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate), Arbeitgeberbescheinigung
- Frist: Elterngeld kann rückwirkend für maximal 3 Monate beantragt werden
- Auszahlung: In der Regel innerhalb von 4–8 Wochen nach vollständiger Antragsstellung
⚠️ Wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – idealerweise direkt nach der Geburt. Die 3-Monats-Frist für die Rückwirkung kann sonst zu Verlusten führen.
Elterngeld Tabelle 2026 – Beispielwerte
| Nettoeinkommen / Monat | Ersatzrate | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| 0 € (kein Einkommen) | – | 300 € (Mindest) | 150 € (Mindest) |
| 800 € | ca. 100 % | 800 € | 400 € |
| 1.200 € | 67 % | 804 € | 402 € |
| 1.500 € | 65 % | 975 € | 487 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300 € | 650 € |
| 2.500 € | 65 % | 1.625 € | 812 € |
| 2.770 € und mehr | 65 % | max. 1.800 € | max. 900 € |
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Basiselterngeld kann für maximal 12 Monate bezogen werden. Wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt (sog. Partnermonate), verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate. ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer – aus 1 Monat Basis werden 2 Monate Plus.
Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?
Ja – eine Kombination ist möglich. Wer z. B. 6 Monate Basiselterngeld bezieht, kann die verbleibenden Monate in ElterngeldPlus umwandeln (1 Basismonat = 2 Plus-Monate). So lässt sich die Gesamtbezugsdauer deutlich verlängern.
Was passiert mit dem Elterngeld bei einer Frühgeburt?
Bei einer Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche erhalten Eltern für jeden Monat, den das Kind zu früh geboren wurde, einen zusätzlichen Elterngeldmonat – maximal 2 zusätzliche Monate.
Wird das Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja – seit 2011 wird Elterngeld, das den Mindestbetrag von 300 € übersteigt, vollständig auf das Bürgergeld (früher: Hartz IV) angerechnet. Lediglich der Mindestbetrag von 300 € bleibt anrechnungsfrei. Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner für weitere Informationen.
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