Wie viel bleibt von Ihrem Gehalt wirklich übrig? Mit unserem kostenlosen Brutto Netto Rechner berechnen Sie Ihr Nettogehalt in Sekunden – inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und allen Sozialversicherungsbeiträgen. Einfach Bruttogehalt eingeben, Steuerklasse und Bundesland wählen, und sofort das Ergebnis erhalten.
* Berechnung basiert auf den offiziellen Steuerparametern 2026. Individuelle Abweichungen durch persönliche Freibeträge möglich. Kein Ersatz für steuerrechtliche Beratung.
Ihr Bruttogehalt ist der Betrag, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben – also die Zahl, die im Arbeitsvertrag steht. Ihr Nettogehalt ist das, was tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. Die Differenz sind Steuern und Sozialabgaben, die direkt vom Gehalt einbehalten und abgeführt werden.
Wie groß der Unterschied ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer Steuerklasse, Ihrem Bundesland, der Krankenversicherungsart und ob Sie Kinder haben. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro können so je nach Situation zwischen 800 und 1.100 Euro an Abzügen anfallen.
| Abzugsart | Arbeitnehmer-Anteil 2026 | Basis |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | abhängig von Steuerklasse & Einkommen | zu versteuerndes Einkommen |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer | nur ab höherem Einkommen |
| Krankenversicherung (GKV) | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) | bis BBG 5.812,50 € / Monat |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Kinderlose: 2,4 %) | bis BBG 5.812,50 € / Monat |
| Rentenversicherung | 9,3 % | bis BBG 8.450 € / Monat |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | bis BBG 8.450 € / Monat |
| Kirchensteuer | 8 % (BY, BW) / 9 % (übrige Länder) | % der Lohnsteuer, nur bei Mitgliedschaft |
Die folgende Tabelle zeigt typische Nettowerte für verschiedene Bruttogehälter. Grundlage: Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder, GKV, NRW. Für Ihre persönliche Situation nutzen Sie den Rechner oben.
| Brutto / Monat | Netto ca. | Gesamtabzüge | Abzugsquote |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.215 € | 285 € | 19 % |
| 2.000 € | 1.550 € | 450 € | 22 % |
| 2.500 € | 1.870 € | 630 € | 25 % |
| 3.000 € | 2.150 € | 850 € | 28 % |
| 3.500 € | 2.430 € | 1.070 € | 31 % |
| 4.000 € | 2.690 € | 1.310 € | 33 % |
| 5.000 € | 3.190 € | 1.810 € | 36 % |
| 6.000 € | 3.660 € | 2.340 € | 39 % |
Näherungswerte. Für Ihre individuelle Berechnung nutzen Sie den Rechner auf dieser Seite.
Deutschland kennt sechs Steuerklassen. Welche für Sie gilt, hängt von Ihrem Familienstand und Ihrer Beschäftigungssituation ab:
Steuerklasse 1 gilt für ledige, dauerhaft getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder. Sie ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland und entspricht der Standardbelastung.
Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich, der die Steuerlast spürbar senkt. Voraussetzung: Das Kind wohnt im Haushalt und kein anderer Erwachsener wohnt mit.
Steuerklasse 3 nutzt den doppelten Grundfreibetrag (24.696 Euro) und sorgt so für die niedrigste monatliche Steuerbelastung. Sie wird gewählt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der andere Partner wird dann automatisch in Klasse 5 eingestuft.
Klasse 4 gilt für beide Partner, wenn sie ähnlich viel verdienen. Die Belastung entspricht Klasse 1. Optional kann ein Faktorverfahren beantragt werden, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Klasse 5 hat die höchste Steuerbelastung, da kein Grundfreibetrag abgezogen wird. Sie ist das Gegenstück zu Klasse 3. Wer in Klasse 5 eingestuft ist, sollte die Steuerlast bewusst einkalkulieren.
Bei einem zweiten oder dritten Job gilt automatisch Steuerklasse 6 – ohne Grundfreibetrag und mit dem höchsten Steuersatz. Die Besteuerung erfolgt ab dem ersten Euro Einkommen aus dieser Tätigkeit.
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro (Einzelperson) bzw. 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Unser Rechner berücksichtigt diesen Betrag automatisch.
Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.756 Euro pro Kind zuzüglich 3.012 Euro Betreuungsfreibetrag – insgesamt 12.768 Euro. Das Finanzamt prüft nach der Steuererklärung automatisch, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger ist, und wählt die für Sie bessere Variante.
Sozialversicherungsbeiträge werden nicht auf das gesamte Gehalt berechnet, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommensanteile darüber sind beitragsfrei:
Das Bruttogehalt ist Ihr vertraglich vereinbartes Entgelt vor allen Steuer- und Sozialversicherungsabzügen. Es steht so in Ihrem Arbeitsvertrag und auf Ihrer Gehaltsabrechnung ganz oben.
Das Nettogehalt ist der Auszahlungsbetrag – das, was nach allen Abzügen tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird. Es steht ganz unten auf Ihrer Gehaltsabrechnung als "Nettobezug" oder "Auszahlungsbetrag".
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Die Höhe richtet sich nach Steuerklasse, Einkommen und etwaigen Freibeträgen. Nach der jährlichen Steuererklärung folgt ggf. eine Erstattung oder Nachzahlung.
Seit 2021 zahlen nur noch Spitzenverdiener Solidaritätszuschlag. Er beträgt 5,5 % der Lohnsteuer und greift erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von 18.130 Euro (Steuerklasse 1). Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist davon befreit.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte. Die Beiträge 2026 im Überblick: Krankenversicherung 14,6 % + Zusatzbeitrag Ø 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 % (Kinderlose: + 0,6 %), Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %.
Sachbezüge wie ein Firmenwagen zur privaten Nutzung gelten als geldwerter Vorteil und erhöhen das steuerliche Bruttoeinkommen. Beim Firmenwagen wird pauschal 1 % des Listenpreises pro Monat als Vorteil angesetzt. Unser Rechner ermöglicht die Eingabe des monatlichen geldwerten Vorteils, sodass die Auswirkung auf das Netto sichtbar wird.
Sie verdienen 5.000 Euro brutto im Monat und möchten wissen, wie viel netto bleibt? Die Antwort hängt vor allem von Ihrer Steuerklasse ab. In Steuerklasse 3 sind es rund 3.257 Euro netto, in Steuerklasse 1 oder 4 etwa 2.952 Euro – ein Unterschied von über 300 Euro jeden Monat.
| Steuerklasse | Für wen? | Netto / Monat | Netto / Jahr |
|---|---|---|---|
| Klasse 1 | Ledig, getrennt lebend | 2.952 € | 35.424 € |
| Klasse 2 | Alleinerziehende | 3.042 € | 36.504 € |
| Klasse 3 ★ | Verheiratet (höheres Einkommen) | 3.257 € | 39.084 € |
| Klasse 4 | Verheiratet (gleich verdienend) | 2.952 € | 35.424 € |
| Klasse 5 | Verheiratet (niedrigeres Einkommen) | 2.471 € | 29.652 € |
| Klasse 6 | Zweiter Job | 2.760 € | 33.120 € |
GKV, kein Kirchenmitglied, keine Kinder, 30 Jahre, NRW. ★ = günstigste Klasse bei Alleinverdiener-Ehe.
Steuerklasse 3 nutzt den doppelten Grundfreibetrag (24.696 €) und senkt die monatliche Lohnsteuer auf nur 621,50 €. Gegenüber Steuerklasse 1 bedeutet das 289 € mehr Netto pro Monat – über ein Jahr sind das 3.468 € Unterschied.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 5.000,00 € |
| − Lohnsteuer | 621,50 € |
| − Solidaritätszuschlag | 34,17 € |
| − Krankenversicherung (GKV) | 437,50 € |
| − Pflegeversicherung | 120,00 € |
| − Rentenversicherung | 465,00 € |
| − Arbeitslosenversicherung | 65,00 € |
| Gesamtabzüge | 1.743,17 € |
| Nettogehalt | 3.257 € |
Steuerklasse 4 gilt für verheiratete Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen. Die Steuerbelastung entspricht Steuerklasse 1 – kein Splittingvorteil. Optional kann das Faktorverfahren beantragt werden, um Nachzahlungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 5.000,00 € |
| − Lohnsteuer | 910,75 € |
| − Solidaritätszuschlag | 50,08 € |
| − Krankenversicherung (GKV) | 437,50 € |
| − Pflegeversicherung | 120,00 € |
| − Rentenversicherung | 465,00 € |
| − Arbeitslosenversicherung | 65,00 € |
| Gesamtabzüge | 2.048,33 € |
| Nettogehalt | 2.952 € |
Die Sozialversicherungsbeiträge sind für alle Steuerklassen identisch. Bei 5.000 € liegt das Gehalt unter beiden Beitragsbemessungsgrenzen (KV: 5.812,50 €; RV: 8.450 €), daher wird das gesamte Bruttogehalt beitragspflichtig.
| Versicherung | AN-Satz 2026 | Betrag / Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (GKV) | 7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag | 437,50 € |
| Pflegeversicherung (kinderlos) | 2,4 % | 120,00 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 465,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 65,00 € |
| Gesamt Sozialabgaben | 1.087,50 € |
Mit Kindern sinkt die Pflegeversicherung: ab 1 Kind 1,8 % (−30 €/Monat), ab 2 Kindern 1,55 % (−42,50 €), ab 3 Kindern 1,3 % (−55 €).
Ihr Nettogehalt pro Monat:
–
Näherungswert (GKV, 30 Jahre). Für Ihre genauen Werte: ↑ Vollständiger Rechner oben
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