| Pendlerpauschale Rechner 2026 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ergebnis – Pendlerpauschale 2026
Pendlerpauschale Rechner 2026 – Fahrtkosten von der Steuer absetzen
Mit dem kostenlosen Pendlerpauschale Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Sie als Berufspendler von der Steuer absetzen können. Die Entfernungspauschale – umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt – ist eine der häufigsten und lukrativsten Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Ob PKW, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad – unser Rechner berücksichtigt alle gängigen Pendelwege inklusive Homeoffice-Tage.
💡 Tipp: Nutzen Sie den Tab „Komplett-Rechner" für eine vollständige Berechnung inkl. Homeoffice-Tagen, Urlaub, AG-Zuschuss und Arbeitnehmer-Pauschbetrag. So sehen Sie genau, wie viel Steuern Sie tatsächlich sparen.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein pauschaler Abzug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte). Sie wird als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht und mindert das zu versteuernde Einkommen. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit fahren – die Pauschale gilt für PKW, ÖPNV, Fahrrad oder sogar zu Fuß.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
| Entfernung | Pauschale pro km (einfach) | Gilt für |
|---|---|---|
| 1. bis 20. km | 0,30 € pro Entfernungskilometer | Alle Verkehrsmittel |
| Ab 21. km | 0,38 € pro Entfernungskilometer | Alle Verkehrsmittel (erhöhte Pauschale seit 2022) |
| ÖPNV (Sonderregel) | Tatsächliche Kosten, wenn höher als Pauschale | Nur bei öffentlichen Verkehrsmitteln |
✅ Erhöhte Pauschale: Ab dem 21. Kilometer gilt seit 2022 dauerhaft die erhöhte Pendlerpauschale von 0,38 €/km. Fernpendler profitieren damit besonders stark.
Formel: Pendlerpauschale berechnen
Die Berechnung der Entfernungspauschale funktioniert so:
- Für die ersten 20 km: 20 km × 0,30 € × Arbeitstage
- Ab dem 21. km: (Entfernung − 20) km × 0,38 € × Arbeitstage
- Gesamt: Summe beider Beträge = Werbungskosten für Fahrten
Beispielrechnung: 35 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage
- Erste 20 km: 20 × 0,30 € × 220 = 1.320,00 €
- Ab 21. km (15 km): 15 × 0,38 € × 220 = 1.254,00 €
- Pendlerpauschale gesamt: 2.574,00 €
- Steuerersparnis bei 30 % Steuersatz: ca. 772 €
Pendlerpauschale Tabelle 2026 – Beispielwerte
| Entfernung (km) | Pauschale / Jahr (220 Tage) | Steuerersparnis (30 %) | Steuerersparnis (35 %) |
|---|---|---|---|
| 10 km | 660 € | 198 € | 231 € |
| 20 km | 1.320 € | 396 € | 462 € |
| 30 km | 2.156 € | 647 € | 755 € |
| 40 km | 2.904 € | 871 € | 1.017 € |
| 50 km | 3.652 € | 1.096 € | 1.278 € |
| 75 km | 5.522 € | 1.657 € | 1.933 € |
| 100 km | 7.392 € | 2.218 € | 2.587 € |
Homeoffice und Pendlerpauschale – Was gilt 2026?
Wer im Homeoffice arbeitet, kann für diese Tage keine Pendlerpauschale geltend machen – dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale. Seit 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage).
| Tag | Absetzbar | Höhe |
|---|---|---|
| Fahrt ins Büro | Pendlerpauschale | 0,30 € / km (bis 20 km) + 0,38 € / km (ab 21 km) |
| Homeoffice-Tag | Homeoffice-Pauschale | 6 € / Tag, max. 1.260 € / Jahr |
| Urlaub / Krankheit | Nichts absetzbar | – |
💡 Tipp: Die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale können im selben Jahr kombiniert werden – für Bürotage gilt die Pendlerpauschale, für Homeoffice-Tage die Tagespauschale.
Pendlerpauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Wer mit Bus und Bahn zur Arbeit fährt, kann entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen – je nachdem, was höher ist. Das Finanzamt wählt automatisch den günstigeren Betrag für den Steuerpflichtigen.
- Entfernungspauschale: 0,30 € / 0,38 € × km × Arbeitstage (wie beim PKW)
- Tatsächliche Kosten: z. B. Jahresticket, Monatskarte, Einzelfahrscheine (Belege aufbewahren!)
- Der höhere Betrag wird abgesetzt
⚠️ Wichtig: Das Deutschlandticket (49 €/Monat = 588 €/Jahr) ist oft günstiger als die Entfernungspauschale. In diesem Fall gilt automatisch die Pendlerpauschale als Werbungskosten – zum Vorteil des Pendlers.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Pendlerpauschale
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (ab 2023). Werbungskosten – darunter auch die Pendlerpauschale – lohnen sich steuerlich erst dann, wenn sie diesen Pauschbetrag übersteigen.
Wer z. B. nur 10 km pendelt und 220 Tage arbeitet, hat eine Pendlerpauschale von 660 € – liegt damit unter dem Pauschbetrag von 1.230 € und erzielt keinen zusätzlichen Steuervorteil gegenüber dem automatischen Abzug. Bei 20 km oder mehr lohnt sich die Angabe in der Regel.
Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Folgende Angaben werden benötigt:
- Adresse der ersten Tätigkeitsstätte
- Entfernung in km (einfache Strecke – kürzeste Straßenverbindung)
- Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie tatsächlich gefahren sind
- Bei ÖPNV: Belege über tatsächliche Fahrtkosten
- Bei PKW: Kein Nachweis erforderlich (Pauschale gilt immer)
⚠️ Wichtig: Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – nicht die schnellste Route oder die tatsächlich gefahrene Strecke. Eine längere Umgehungsstraße kann jedoch angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Pendlerpauschale bei mehreren Wohnungen
Wer sowohl eine Wohnung am Arbeitsort als auch eine Familienwohnung hat (doppelte Haushaltsführung), kann für Familienheimfahrten ebenfalls die Entfernungspauschale geltend machen – zusätzlich zu den Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Es gelten dabei die gleichen Sätze wie bei normalen Fahrten.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Gilt die Pendlerpauschale auch für das Fahrrad?
Ja – die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel, auch für Fahrrad, E-Bike oder sogar zu Fuß. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig und beträgt immer 0,30 € (bis 20 km) bzw. 0,38 € (ab 21 km) pro Kilometer und Arbeitstag.
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig nutzen?
Ja – aber nicht für denselben Tag. An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, gilt die Pendlerpauschale. An reinen Homeoffice-Tagen gilt die Tagespauschale von 6 €. Im Jahr können so beide Vergünstigungen kombiniert werden.
Was ist günstiger: PKW oder ÖPNV bei der Steuer?
Das hängt vom konkreten Fall ab. Beim PKW gilt immer die Entfernungspauschale. Beim ÖPNV können entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden – das Finanzamt nimmt automatisch den günstigeren Wert. Unser Rechner berechnet beide Varianten für Sie.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Als Faustregel gelten 220 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (260 Werktage minus ~30 Urlaubstage minus ~10 Krankheitstage). Das Finanzamt akzeptiert realistische Angaben – im Zweifelsfall sollten Sie Homeoffice-Tage und Urlaubs-/Krankheitstage abziehen.
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