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Grundsicherung Rechner 2026 – Höhe berechnen, Voraussetzungen & Antrag

Mit dem kostenlosen Grundsicherung Rechner 2026 berechnen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Erfahren Sie, wie hoch die Grundsicherung 2026 ist (Regelsatz 563 €), welche Vermögensgrenze gilt, was die Einkommensgrenze bedeutet, wie viel Sie dazuverdienen dürfen und wie Sie den Grundsicherung Antrag online stellen. Nutzen Sie auch unseren Rentenrechner für die vollständige Rentenplanung.

Grundsicherung Rechner 2026 – Anspruch & Höhe berechnen
 Alle Angaben für Grundsicherung Berechnung 2026:
🏡 Grundsicherung berechnen – Höhe & Bedarf 2026
 Art der Grundsicherung:
 Haushaltsgröße:
 Monatliche Kaltmiete:
 Monatliche Heizkosten:
 Eigenes monatliches Einkommen (brutto):
 Art des Einkommens:
 Mehrbedarf:
💶 Grundsicherung Einkommensanrechnung – was wird angerechnet?
 Eigene gesetzliche Rente (brutto):
 Betriebsrente / Versorgungsbezug:
 Erwerbseinkommen (brutto):
 Mieteinnahmen (netto nach Kosten):
 Grundsicherungsbedarf (Regelsatz + KdU):
🏦 Grundsicherung Vermögensprüfung – Schonvermögen 2026
 Bargeld & Bankguthaben:
 Wertpapiere / Fonds / Aktien:
 Selbst bewohntes Eigenheim:
 Riester / Rürup Altersvorsorge:
 Sonstige Vermögenswerte (KFZ, Schmuck etc.):
 Haushaltsgröße:
💼 Grundsicherung Nebenverdienst – wie viel darf ich verdienen?
 Monatliches Erwerbseinkommen (brutto):
 Art der Beschäftigung:
 Grundsicherungsbedarf gesamt:

📊 Ergebnis – Grundsicherung Rechner 2026

Grundsicherung 2026 – Höhe, Voraussetzungen, Beantragen & alles Wichtige

Die Grundsicherung (nach SGB XII) ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Sie wird in zwei Varianten gewährt: als Grundsicherung im Alter (ab Renteneintrittsalter) und als Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Unser kostenloser Grundsicherung Rechner 2026 berechnet Ihren Anspruch, die Einkommensanrechnung, die Vermögensprüfung und wie viel Sie als Nebenverdienst behalten dürfen.

Regelsatz 2026 (Alleinstehend)

563 €
/ Monat (Regelbedarfsstufe 1)

Regelsatz Paare (je Person)

506 €
/ Monat (Regelbedarfsstufe 2)

Schonvermögen 2026

10.000 €
pro Person

Freibetrag Nebenverdienst

100 €
Grundfreibetrag / Monat

Was ist die Grundsicherung in Deutschland? – Einfach erklärt

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Sie ist eine nachrangige Sozialhilfeleistung: Erst wenn alle anderen Einkommensquellen (Rente, Unterhalt, Vermögen) nicht ausreichen, besteht ein Anspruch. Die Grundsicherung deckt den grundlegenden Lebensunterhalt ab und setzt sich zusammen aus:

💡 Wichtig: Die Grundsicherung nach SGB XII ist nicht das Bürgergeld (SGB II). Das Bürgergeld gilt für erwerbsfähige Personen unter Renteneintrittsalter. Die Grundsicherung nach SGB XII gilt für Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.

Grundsicherung Voraussetzungen 2026 – wer hat Anspruch?

VoraussetzungGrundsicherung im AlterGrundsicherung bei Erwerbsminderung
Alter / StatusRentenalter erreicht (67 Jahre, Jahrgänge ab 1964)Volle Erwerbsminderung, dauerhaft (≥ 6 Monate)
AufenthaltGewöhnlicher Aufenthalt in DeutschlandGewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
HilfebedürftigkeitEinkommen + Vermögen unter der BedarfsgrenzeEinkommen + Vermögen unter der Bedarfsgrenze
StaatsangehörigkeitDeutsche & EU-Bürger (mit Aufenthaltstitel)Deutsche & EU-Bürger (mit Aufenthaltstitel)
UnterhaltKinder werden nicht mehr herangezogen (ab 2020)Kinder werden nicht mehr herangezogen

Seit 1. Januar 2020: Kinder von Grundsicherungsempfängern im Alter werden nicht mehr zum Unterhalt herangezogen, sofern ihr Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. Diese wichtige Reform hat die Antragshemmung deutlich reduziert – viele Rentner haben nun erstmals Grundsicherung beantragt.

Grundsicherung im Alter – Höhe & Berechnung 2026

Die Grundsicherung im Alter richtet sich an Rentner, deren Gesamteinkommen (eigene Rente + Witwenrente + Vermögen) den Bedarf nicht deckt. Die Grundsicherung im Alter Höhe setzt sich wie folgt zusammen:

BestandteilAlleinstehendPaar (je Person)
Regelsatz (Regelbedarfsstufe)563 €506 €
Kosten der Unterkunft (Kaltmiete)tatsächlich (angemessen, ca. 450–650 €)tatsächlich (anteilig)
Heizkostentatsächlich (angemessen)tatsächlich (anteilig)
Mehrbedarf Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)+17 % = +95,71 €+17 % = +86,02 €
Mehrbedarf Gehbehinderung (G/aG)+17–36 % = bis +202,68 €
Gesamtbedarf (Beispiel, 550 € Warmmiete)ca. 1.113 €ca. 1.012 € je Person

Rechenbeispiel Grundsicherung im Alter: Rentnerin, alleinstehend, Kaltmiete 480 €, Heizung 90 €, eigene Rente 400 €

PositionBetrag
Regelsatz Alleinstehend563,00 €
Kaltmiete480,00 €
Heizkosten90,00 €
Gesamtbedarf1.133,00 €
Eigene Rente (angerechnet)−400,00 €
Grundsicherungsanspruch733,00 €

Grundsicherung bei Erwerbsminderung – Volle & teilweise EM

Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung steht Personen zu, die dauerhaft (mindestens 6 Monate) weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Sie müssen das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

ErwerbsminderungsgradArbeitsstunden/TagGrundsicherung möglich?Hinweis
Volle Erwerbsminderung< 3 Stunden✅ Ja – SGB XIIRegelsatz 563 € + KdU
Teilweise Erwerbsminderung3–6 Stunden⚠️ Ggf. Bürgergeld (SGB II)Erwerbsfähig = SGB II
Keine Erwerbsminderung> 6 Stunden❌ Kein Anspruch nach SGB XIIGgf. Bürgergeld prüfen

💡 Wichtig bei EM-Rente + Grundsicherung: Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, die den Bedarf nicht deckt, hat zusätzlich Anspruch auf Grundsicherung. Die EM-Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet, aber Freibeträge mindern die Anrechnung. Nutzen Sie unseren Rentenrechner für die EM-Rentenberechnung.

Grundsicherung Wohnkosten – Miete übernimmt wer?

Die Grundsicherung übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vollständig – aber nur in angemessener Höhe. Was als angemessen gilt, wird von den Kommunen individuell festgelegt (sog. schlüssiges Konzept). Als bundesweite Orientierungswerte gelten:

HaushaltsgrößeAngemessene Kaltmiete (Richtwert)Warmmiete inkl. Heizung
1 Person450–600 € (je nach Region)550–750 € gesamt
2 Personen560–720 €660–880 €
3 Personen660–850 €780–1.020 €
4 Personen780–980 €910–1.180 €

⚠️ Zu hohe Miete: Wenn Ihre Miete die kommunale Angemessenheitsgrenze überschreitet, erhalten Sie zunächst eine Kostensenkungsaufforderung mit einer Frist von ca. 6 Monaten. Erst danach wird nur noch der angemessene Betrag übernommen. In Ballungsräumen mit hohem Mietniveau werden oft höhere Grenzen akzeptiert.

Grundsicherung und Eigenheimbesitzer

Wer im Eigenheim wohnt, das er selbst bewohnt, muss dieses grundsätzlich nicht verkaufen. Die laufenden Kosten (Grundsteuer, Instandhaltungsrücklage, Heizung) werden als KdU übernommen. Als Schonvermögen gilt ein selbst genutztes Eigenheim bis ca. 130 m² Wohnfläche (für eine Person; für jede weitere Person +20 m²).

Grundsicherung Vermögensgrenze 2026 – Schonvermögen

Nicht jedes Vermögen muss aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung gewährt wird. Das Schonvermögen bleibt geschützt. Folgende Vermögenswerte werden bei der Grundsicherung nicht angerechnet:

VermögensartSchonvermögen 2026Angerechnet?
Bargeld & Bankguthaben10.000 € je PersonÜber Schonvermögen: ✅ Ja
Selbst bewohntes EigenheimBis ca. 130 m² (angemessen)❌ Nein – geschützt
Angemessenes Kraftfahrzeug1 KFZ (normaler Wert ~7.500 €)❌ Nein – geschützt
Hausrat & persönliche GegenständeAngemessen❌ Nein
Riester / Rürup AltersvorsorgeVollständig geschützt❌ Nein – vollständig
Betriebliche Altersvorsorge (nicht abrufbar)Nicht abrufbar = geschützt❌ Nein
Wertpapiere / Aktien / FondsTeil des Schonvermögens (10.000 €)Über Schonvermögen: ✅ Ja
Vermietete ImmobilienKein Schutz✅ Ja – als Vermögen
SterbegeldversicherungBis 3.579 € RückkaufswertBis Grenze: ❌ Nein

Mehr zum Schonvermögen: Details zu geschützten Vermögenswerten beim Bürgergeld und der Grundsicherung finden Sie auf unserer Schonvermögen-Seite mit vollständiger Übersicht und Rechner.

Grundsicherung trotz Eigentum – was gilt?

Ein häufiges Missverständnis: Grundsicherung trotz Eigenheim ist möglich! Wer in einer selbst genutzten, angemessenen Immobilie wohnt, muss diese nicht verkaufen, um Grundsicherung zu erhalten. Das selbst bewohnte Heim ist als Schonvermögen geschützt.

Nicht geschützt sind dagegen:

💡 Übergroßes Eigenheim: Wohnt eine Person allein in einem 250 m² Haus, kann das Sozialamt verlangen, einen Teil der Immobilie zu vermieten oder in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Dies wird jedoch nur in klaren Härtefällen durchgesetzt und oft kulant behandelt, wenn keine Umzugsmöglichkeit besteht.

Grundsicherung Einkommensgrenze – was wird angerechnet?

Bei der Grundsicherung wird fast jedes regelmäßige Einkommen auf den Bedarf angerechnet. Das bedeutet: Der Grundsicherungsanspruch sinkt um jeden Euro Einkommen – allerdings nach Abzug von Freibeträgen.

EinkommensartAnrechnungFreibetrag
Gesetzliche Altersrente / EM-RenteVoll angerechnetFreibetrag bei Renten mit eigenem Beitrag: bis 1/4 des Eckregelsatzes (~100 €/Monat max.)
WitwenrenteVoll angerechnetKein gesonderter Freibetrag
ErwerbseinkommenTeilweise100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100–1.000 € + 10 % über 1.200 €
Betriebsrente / VersorgungsbezugVoll angerechnet
UnterhaltszahlungenVoll angerechnet
KapitalerträgeAngerechnet nach FreibetragSparerpauschbetrag 1.000 € / Jahr
Wohngeld❌ Nicht angerechnetVollständig frei
Pflegegeld (Pflegeversicherung)❌ Nicht angerechnetZweckgebunden = frei
Blindengeld❌ Nicht angerechnetVollständig frei

Grundsicherung Nebenverdienst – wie viel darf ich verdienen?

Grundsicherungsempfänger dürfen hinzuverdienen, aber das Einkommen wird nach einem Freibetragsmodell angerechnet. Wie viel darf ich bei Grundsicherung verdienen? Die Antwort:

VerdienstbereichFreibetragAnrechnung auf Grundsicherung
Bis 100 € / Monat100 % freiKein Abzug ✅
100 € bis 1.000 € / Monat20 % bleiben anrechnungsfrei80 % werden angerechnet
1.000 € bis 1.200 € / MonatKein weiterer Freibetrag100 % werden angerechnet
Über 1.200 € / Monat10 % zusätzlicher Freibetrag90 % werden angerechnet

Rechenbeispiel Nebenverdienst 400 €:

SchrittBetrag
Verdienst (brutto)400,00 €
Grundfreibetrag−100,00 €
Verbleibend300,00 €
20 % Freibetrag von 300 €−60,00 €
Anzurechnendes Einkommen240,00 €
Behaltensbetrag vom Verdienst160,00 € bleiben

Fazit Nebenverdienst: Bei 400 € Verdienst werden nur 240 € auf die Grundsicherung angerechnet – 160 € verbleiben zusätzlich. Jeder Euro Nebenverdienst verbessert also das Gesamteinkommen.

Grundsicherung beantragen – Antrag online & vor Ort

Die Grundsicherung beantragen ist beim Sozialamt Ihrer Gemeinde oder des Landkreises möglich. Seit einigen Jahren bieten viele Kommunen auch einen Grundsicherung Antrag online über das jeweilige Stadtportal an.

Benötigte Unterlagen beim Antrag

Grundsicherung Antrag online – wo?

Viele Kommunen bieten digitale Antragsformulare über ihre Stadtportale an. Bundesweit können Sie sich an sozialleistungen.de des Bundesministeriums für Arbeit wenden. Alternativ ist der Antrag per Post oder persönlich beim zuständigen Sozialamt möglich. Die Grundsicherung wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt – stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

💡 Tipp: Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann sich kostenlos beim VdK, beim Sozialverband Deutschland (SoVD) oder bei der Schuldnerberatung beraten lassen. Viele Leistungen werden nicht beantragt, weil Menschen falsch annehmen, keinen Anspruch zu haben.

Grundsicherung Regelsätze Entwicklung 2020–2026

JahrAlleinstehend (Stufe 1)Paare je Person (Stufe 2)Erhöhung
2020432 €389 €+3,4 %
2021446 €401 €+3,2 %
2022449 €404 €+0,7 %
2023502 €451 €+11,8 %
2024563 €506 €+12,2 %
2026563 €506 €Anpassung ausstehend

Grundsicherung FAQ – Häufige Fragen 2026

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?

Das Bürgergeld (SGB II) richtet sich an erwerbsfähige Personen im Alter von 15–65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Die Grundsicherung (SGB XII) gilt für Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Beide haben ähnliche Regelsätze, aber unterschiedliche Behörden (Jobcenter vs. Sozialamt) und teils unterschiedliche Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung.

Kann ich Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig erhalten?

Nein – Grundsicherung und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Grundsicherung bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bereits durch die KdU der Grundsicherung gedeckt werden. Umgekehrt sollte man prüfen, ob Wohngeld ausreicht, um eine Bedürftigkeit zu vermeiden – dann wäre kein Grundsicherungsantrag nötig.

Grundsicherung und Rente – wie verhält sich das?

Wer eine eigene Rente bezieht, die den Grundsicherungsbedarf nicht deckt, hat Anspruch auf aufstockende Grundsicherung. Die Rente wird vollständig auf den Grundsicherungsbedarf angerechnet. Nur bei Renten aus eigenen Beitragszeiten (nicht bei Witwenrente) gilt ein kleiner Freibetrag von bis zu ca. 100 € im Monat.

Gilt die Grundsicherung auch für Ausländer in Deutschland?

EU-Bürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Drittstaatsangehörige benötigen einen bestimmten Aufenthaltstitel. In den ersten 5 Jahren des Aufenthalts gelten für EU-Bürger, die noch keine ausreichende Bindung an den deutschen Arbeitsmarkt haben, Einschränkungen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Grundsicherungsantrags?

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage. In der Praxis dauert es oft 4–8 Wochen. Besteht eine dringende Notlage, kann ein Vorschuss beantragt werden. Die Leistung wird rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt, sodass kein Geld verloren geht.

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* Alle Angaben ohne Gewähr. Regelsatz Grundsicherung 2026: 563 € (Alleinstehend, Regelbedarfsstufe 1), 506 € (Paare je Person, Stufe 2). Schonvermögen: 10.000 € je Person. Freibetrag Nebenverdienst: 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100–1.000 €. Kosten der Unterkunft (KdU): kommunal festgelegt. Stand: 2026. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres zuständigen Sozialamts. Diese Angaben ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.