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Grundsicherung Rechner 2026 – Höhe berechnen, Voraussetzungen & Antrag
Mit dem kostenlosen Grundsicherung Rechner 2026 berechnen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Erfahren Sie, wie hoch die Grundsicherung 2026 ist (Regelsatz 563 €), welche Vermögensgrenze gilt, was die Einkommensgrenze bedeutet, wie viel Sie dazuverdienen dürfen und wie Sie den Grundsicherung Antrag online stellen. Nutzen Sie auch unseren Rentenrechner für die vollständige Rentenplanung.
| Grundsicherung Rechner 2026 – Anspruch & Höhe berechnen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Alle Angaben für Grundsicherung Berechnung 2026: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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📊 Ergebnis – Grundsicherung Rechner 2026
Grundsicherung 2026 – Höhe, Voraussetzungen, Beantragen & alles Wichtige
Die Grundsicherung (nach SGB XII) ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Sie wird in zwei Varianten gewährt: als Grundsicherung im Alter (ab Renteneintrittsalter) und als Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Unser kostenloser Grundsicherung Rechner 2026 berechnet Ihren Anspruch, die Einkommensanrechnung, die Vermögensprüfung und wie viel Sie als Nebenverdienst behalten dürfen.
Regelsatz 2026 (Alleinstehend)
Regelsatz Paare (je Person)
Schonvermögen 2026
Freibetrag Nebenverdienst
Was ist die Grundsicherung in Deutschland? – Einfach erklärt
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Sie ist eine nachrangige Sozialhilfeleistung: Erst wenn alle anderen Einkommensquellen (Rente, Unterhalt, Vermögen) nicht ausreichen, besteht ein Anspruch. Die Grundsicherung deckt den grundlegenden Lebensunterhalt ab und setzt sich zusammen aus:
- dem Regelsatz (für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Kultur)
- den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) in angemessener Höhe
- ggf. Mehrbedarfen (für Schwerbehinderte, Alleinerziehende, Pflegebedürftige)
- ggf. einmaligen Bedarfen (Erstausstattung Wohnung, Brillen etc.)
💡 Wichtig: Die Grundsicherung nach SGB XII ist nicht das Bürgergeld (SGB II). Das Bürgergeld gilt für erwerbsfähige Personen unter Renteneintrittsalter. Die Grundsicherung nach SGB XII gilt für Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Grundsicherung Voraussetzungen 2026 – wer hat Anspruch?
| Voraussetzung | Grundsicherung im Alter | Grundsicherung bei Erwerbsminderung |
|---|---|---|
| Alter / Status | Rentenalter erreicht (67 Jahre, Jahrgänge ab 1964) | Volle Erwerbsminderung, dauerhaft (≥ 6 Monate) |
| Aufenthalt | Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland | Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland |
| Hilfebedürftigkeit | Einkommen + Vermögen unter der Bedarfsgrenze | Einkommen + Vermögen unter der Bedarfsgrenze |
| Staatsangehörigkeit | Deutsche & EU-Bürger (mit Aufenthaltstitel) | Deutsche & EU-Bürger (mit Aufenthaltstitel) |
| Unterhalt | Kinder werden nicht mehr herangezogen (ab 2020) | Kinder werden nicht mehr herangezogen |
✅ Seit 1. Januar 2020: Kinder von Grundsicherungsempfängern im Alter werden nicht mehr zum Unterhalt herangezogen, sofern ihr Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. Diese wichtige Reform hat die Antragshemmung deutlich reduziert – viele Rentner haben nun erstmals Grundsicherung beantragt.
Grundsicherung im Alter – Höhe & Berechnung 2026
Die Grundsicherung im Alter richtet sich an Rentner, deren Gesamteinkommen (eigene Rente + Witwenrente + Vermögen) den Bedarf nicht deckt. Die Grundsicherung im Alter Höhe setzt sich wie folgt zusammen:
| Bestandteil | Alleinstehend | Paar (je Person) |
|---|---|---|
| Regelsatz (Regelbedarfsstufe) | 563 € | 506 € |
| Kosten der Unterkunft (Kaltmiete) | tatsächlich (angemessen, ca. 450–650 €) | tatsächlich (anteilig) |
| Heizkosten | tatsächlich (angemessen) | tatsächlich (anteilig) |
| Mehrbedarf Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) | +17 % = +95,71 € | +17 % = +86,02 € |
| Mehrbedarf Gehbehinderung (G/aG) | +17–36 % = bis +202,68 € | – |
| Gesamtbedarf (Beispiel, 550 € Warmmiete) | ca. 1.113 € | ca. 1.012 € je Person |
Rechenbeispiel Grundsicherung im Alter: Rentnerin, alleinstehend, Kaltmiete 480 €, Heizung 90 €, eigene Rente 400 €
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelsatz Alleinstehend | 563,00 € |
| Kaltmiete | 480,00 € |
| Heizkosten | 90,00 € |
| Gesamtbedarf | 1.133,00 € |
| Eigene Rente (angerechnet) | −400,00 € |
| Grundsicherungsanspruch | 733,00 € |
Grundsicherung bei Erwerbsminderung – Volle & teilweise EM
Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung steht Personen zu, die dauerhaft (mindestens 6 Monate) weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Sie müssen das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.
| Erwerbsminderungsgrad | Arbeitsstunden/Tag | Grundsicherung möglich? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | < 3 Stunden | ✅ Ja – SGB XII | Regelsatz 563 € + KdU |
| Teilweise Erwerbsminderung | 3–6 Stunden | ⚠️ Ggf. Bürgergeld (SGB II) | Erwerbsfähig = SGB II |
| Keine Erwerbsminderung | > 6 Stunden | ❌ Kein Anspruch nach SGB XII | Ggf. Bürgergeld prüfen |
💡 Wichtig bei EM-Rente + Grundsicherung: Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, die den Bedarf nicht deckt, hat zusätzlich Anspruch auf Grundsicherung. Die EM-Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet, aber Freibeträge mindern die Anrechnung. Nutzen Sie unseren Rentenrechner für die EM-Rentenberechnung.
Grundsicherung Wohnkosten – Miete übernimmt wer?
Die Grundsicherung übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vollständig – aber nur in angemessener Höhe. Was als angemessen gilt, wird von den Kommunen individuell festgelegt (sog. schlüssiges Konzept). Als bundesweite Orientierungswerte gelten:
| Haushaltsgröße | Angemessene Kaltmiete (Richtwert) | Warmmiete inkl. Heizung |
|---|---|---|
| 1 Person | 450–600 € (je nach Region) | 550–750 € gesamt |
| 2 Personen | 560–720 € | 660–880 € |
| 3 Personen | 660–850 € | 780–1.020 € |
| 4 Personen | 780–980 € | 910–1.180 € |
⚠️ Zu hohe Miete: Wenn Ihre Miete die kommunale Angemessenheitsgrenze überschreitet, erhalten Sie zunächst eine Kostensenkungsaufforderung mit einer Frist von ca. 6 Monaten. Erst danach wird nur noch der angemessene Betrag übernommen. In Ballungsräumen mit hohem Mietniveau werden oft höhere Grenzen akzeptiert.
Grundsicherung und Eigenheimbesitzer
Wer im Eigenheim wohnt, das er selbst bewohnt, muss dieses grundsätzlich nicht verkaufen. Die laufenden Kosten (Grundsteuer, Instandhaltungsrücklage, Heizung) werden als KdU übernommen. Als Schonvermögen gilt ein selbst genutztes Eigenheim bis ca. 130 m² Wohnfläche (für eine Person; für jede weitere Person +20 m²).
Grundsicherung Vermögensgrenze 2026 – Schonvermögen
Nicht jedes Vermögen muss aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung gewährt wird. Das Schonvermögen bleibt geschützt. Folgende Vermögenswerte werden bei der Grundsicherung nicht angerechnet:
| Vermögensart | Schonvermögen 2026 | Angerechnet? |
|---|---|---|
| Bargeld & Bankguthaben | 10.000 € je Person | Über Schonvermögen: ✅ Ja |
| Selbst bewohntes Eigenheim | Bis ca. 130 m² (angemessen) | ❌ Nein – geschützt |
| Angemessenes Kraftfahrzeug | 1 KFZ (normaler Wert ~7.500 €) | ❌ Nein – geschützt |
| Hausrat & persönliche Gegenstände | Angemessen | ❌ Nein |
| Riester / Rürup Altersvorsorge | Vollständig geschützt | ❌ Nein – vollständig |
| Betriebliche Altersvorsorge (nicht abrufbar) | Nicht abrufbar = geschützt | ❌ Nein |
| Wertpapiere / Aktien / Fonds | Teil des Schonvermögens (10.000 €) | Über Schonvermögen: ✅ Ja |
| Vermietete Immobilien | Kein Schutz | ✅ Ja – als Vermögen |
| Sterbegeldversicherung | Bis 3.579 € Rückkaufswert | Bis Grenze: ❌ Nein |
✅ Mehr zum Schonvermögen: Details zu geschützten Vermögenswerten beim Bürgergeld und der Grundsicherung finden Sie auf unserer Schonvermögen-Seite mit vollständiger Übersicht und Rechner.
Grundsicherung trotz Eigentum – was gilt?
Ein häufiges Missverständnis: Grundsicherung trotz Eigenheim ist möglich! Wer in einer selbst genutzten, angemessenen Immobilie wohnt, muss diese nicht verkaufen, um Grundsicherung zu erhalten. Das selbst bewohnte Heim ist als Schonvermögen geschützt.
Nicht geschützt sind dagegen:
- Vermietete Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen
- Unbebaute Grundstücke ohne Nutzung
- Eigenheime, die deutlich zu groß sind (über ca. 130 m²) – hier kann Verkauf verlangt werden
💡 Übergroßes Eigenheim: Wohnt eine Person allein in einem 250 m² Haus, kann das Sozialamt verlangen, einen Teil der Immobilie zu vermieten oder in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Dies wird jedoch nur in klaren Härtefällen durchgesetzt und oft kulant behandelt, wenn keine Umzugsmöglichkeit besteht.
Grundsicherung Einkommensgrenze – was wird angerechnet?
Bei der Grundsicherung wird fast jedes regelmäßige Einkommen auf den Bedarf angerechnet. Das bedeutet: Der Grundsicherungsanspruch sinkt um jeden Euro Einkommen – allerdings nach Abzug von Freibeträgen.
| Einkommensart | Anrechnung | Freibetrag |
|---|---|---|
| Gesetzliche Altersrente / EM-Rente | Voll angerechnet | Freibetrag bei Renten mit eigenem Beitrag: bis 1/4 des Eckregelsatzes (~100 €/Monat max.) |
| Witwenrente | Voll angerechnet | Kein gesonderter Freibetrag |
| Erwerbseinkommen | Teilweise | 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100–1.000 € + 10 % über 1.200 € |
| Betriebsrente / Versorgungsbezug | Voll angerechnet | – |
| Unterhaltszahlungen | Voll angerechnet | – |
| Kapitalerträge | Angerechnet nach Freibetrag | Sparerpauschbetrag 1.000 € / Jahr |
| Wohngeld | ❌ Nicht angerechnet | Vollständig frei |
| Pflegegeld (Pflegeversicherung) | ❌ Nicht angerechnet | Zweckgebunden = frei |
| Blindengeld | ❌ Nicht angerechnet | Vollständig frei |
Grundsicherung Nebenverdienst – wie viel darf ich verdienen?
Grundsicherungsempfänger dürfen hinzuverdienen, aber das Einkommen wird nach einem Freibetragsmodell angerechnet. Wie viel darf ich bei Grundsicherung verdienen? Die Antwort:
| Verdienstbereich | Freibetrag | Anrechnung auf Grundsicherung |
|---|---|---|
| Bis 100 € / Monat | 100 % frei | Kein Abzug ✅ |
| 100 € bis 1.000 € / Monat | 20 % bleiben anrechnungsfrei | 80 % werden angerechnet |
| 1.000 € bis 1.200 € / Monat | Kein weiterer Freibetrag | 100 % werden angerechnet |
| Über 1.200 € / Monat | 10 % zusätzlicher Freibetrag | 90 % werden angerechnet |
Rechenbeispiel Nebenverdienst 400 €:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Verdienst (brutto) | 400,00 € |
| Grundfreibetrag | −100,00 € |
| Verbleibend | 300,00 € |
| 20 % Freibetrag von 300 € | −60,00 € |
| Anzurechnendes Einkommen | 240,00 € |
| Behaltensbetrag vom Verdienst | 160,00 € bleiben |
✅ Fazit Nebenverdienst: Bei 400 € Verdienst werden nur 240 € auf die Grundsicherung angerechnet – 160 € verbleiben zusätzlich. Jeder Euro Nebenverdienst verbessert also das Gesamteinkommen.
Grundsicherung beantragen – Antrag online & vor Ort
Die Grundsicherung beantragen ist beim Sozialamt Ihrer Gemeinde oder des Landkreises möglich. Seit einigen Jahren bieten viele Kommunen auch einen Grundsicherung Antrag online über das jeweilige Stadtportal an.
Benötigte Unterlagen beim Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenbescheid / Erwerbsminderungsrentenbescheid
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweis aller Einkünfte (Rente, Versorgungsbezüge, Unterhalt)
- Nachweis Vermögen (Sparbücher, Wertpapierdepot etc.)
- Bei Wohneigentum: Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung
- Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis
Grundsicherung Antrag online – wo?
Viele Kommunen bieten digitale Antragsformulare über ihre Stadtportale an. Bundesweit können Sie sich an sozialleistungen.de des Bundesministeriums für Arbeit wenden. Alternativ ist der Antrag per Post oder persönlich beim zuständigen Sozialamt möglich. Die Grundsicherung wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt – stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.
💡 Tipp: Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann sich kostenlos beim VdK, beim Sozialverband Deutschland (SoVD) oder bei der Schuldnerberatung beraten lassen. Viele Leistungen werden nicht beantragt, weil Menschen falsch annehmen, keinen Anspruch zu haben.
Grundsicherung Regelsätze Entwicklung 2020–2026
| Jahr | Alleinstehend (Stufe 1) | Paare je Person (Stufe 2) | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2020 | 432 € | 389 € | +3,4 % |
| 2021 | 446 € | 401 € | +3,2 % |
| 2022 | 449 € | 404 € | +0,7 % |
| 2023 | 502 € | 451 € | +11,8 % |
| 2024 | 563 € | 506 € | +12,2 % |
| 2026 | 563 € | 506 € | Anpassung ausstehend |
Grundsicherung FAQ – Häufige Fragen 2026
Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?
Das Bürgergeld (SGB II) richtet sich an erwerbsfähige Personen im Alter von 15–65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Die Grundsicherung (SGB XII) gilt für Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Beide haben ähnliche Regelsätze, aber unterschiedliche Behörden (Jobcenter vs. Sozialamt) und teils unterschiedliche Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung.
Kann ich Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig erhalten?
Nein – Grundsicherung und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Grundsicherung bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bereits durch die KdU der Grundsicherung gedeckt werden. Umgekehrt sollte man prüfen, ob Wohngeld ausreicht, um eine Bedürftigkeit zu vermeiden – dann wäre kein Grundsicherungsantrag nötig.
Grundsicherung und Rente – wie verhält sich das?
Wer eine eigene Rente bezieht, die den Grundsicherungsbedarf nicht deckt, hat Anspruch auf aufstockende Grundsicherung. Die Rente wird vollständig auf den Grundsicherungsbedarf angerechnet. Nur bei Renten aus eigenen Beitragszeiten (nicht bei Witwenrente) gilt ein kleiner Freibetrag von bis zu ca. 100 € im Monat.
Gilt die Grundsicherung auch für Ausländer in Deutschland?
EU-Bürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Drittstaatsangehörige benötigen einen bestimmten Aufenthaltstitel. In den ersten 5 Jahren des Aufenthalts gelten für EU-Bürger, die noch keine ausreichende Bindung an den deutschen Arbeitsmarkt haben, Einschränkungen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Grundsicherungsantrags?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage. In der Praxis dauert es oft 4–8 Wochen. Besteht eine dringende Notlage, kann ein Vorschuss beantragt werden. Die Leistung wird rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt, sodass kein Geld verloren geht.
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* Alle Angaben ohne Gewähr. Regelsatz Grundsicherung 2026: 563 € (Alleinstehend, Regelbedarfsstufe 1), 506 € (Paare je Person, Stufe 2). Schonvermögen: 10.000 € je Person. Freibetrag Nebenverdienst: 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100–1.000 €. Kosten der Unterkunft (KdU): kommunal festgelegt. Stand: 2026. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres zuständigen Sozialamts. Diese Angaben ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.